Sitzung: 03.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 6
Vorlage: 2016/Amt 20/00200
Beschluss:
Die Annahme der vorstehenden
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird dem Rat empfohlen.
Die Haushaltssatzung
enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplanes unter Angabe des
Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und
Auszahlungen des Haushaltsjahres, der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der vorgesehenen
Verpflichtungser-mächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
2. der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage
3. des Höchstbetrages der Kredite zur
Liquiditätssicherung
4. der Steuersätze (nachrichtliche Angabe gemäß
der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und
Gewerbesteuer in der Stadt Heinsberg).
Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt
nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe in der Zeit vom 05.02.2016 bis
16.03.2016 öffentlich aus.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016
nebst Anlagen ist in der Sitzung des Rates der Stadt Heinsberg am 03.02.2016
allen Stadtverordneten zugeleitet worden.
Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung
der Stadt Heinsberg
für das Haushaltsjahr
2016
Aufgrund
der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit
gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Heinsberg mit Beschluss vom __________
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der
Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im
Ergebnisplan mit
dem
Gesamtbetrag der Erträge auf 92.764.043
EUR
dem
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 99.780.435 EUR
im
Finanzplan mit
dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 85.574.880
EUR
dem
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 92.493.659
EUR
dem
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit
auf 4.683.820 EUR
dem
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
6.014.700 EUR
dem
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit
auf 7.484.880 EUR
dem
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit
auf 7.697.895 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kredite, deren
Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.330.880 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen
in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2.361.500 EUR festgesetzt.
§ 4
Die
Verringerung der allgemeinen Rücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
7.016.392 EUR festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kredite, die zur
Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000
EUR festgesetzt.
§ 6
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern
sind für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 320
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 500
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 431
v.H.
Die Erläuterungen des Bürgermeisters zur Haushaltssatzung sind der
Niederschrift (Urschrift) als Anlage beigefügt.