Sitzung: 16.03.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 20/00203
Beschluss:
Der
Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 367.011.883,52 Euro sowie der zugehörige Anhang
und Lagebericht einschließlich des Forderungs- und Verbindlichkeitsspiegels
etc. werden festgestellt, gleichzeitig wird dem Bürgermeister Entlastung
erteilt.
Der
Jahresfehlbetrag i. H. v. 2.686.297,35 Euro wird
durch eine Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Nach
§ 95 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung haben die
Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen.
Der
Jahresabschluss der Stadt Heinsberg zum 31.12.2014 wurde den Mitgliedern des
Rates der Stadt Heinsberg in der Sitzung vom 22.04.2015 zugeleitet.
Gem.
§ 96 Abs. 1 GO NRW ist der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss durch den Rat der Stadt Heinsberg festzustellen. Zudem ist über
die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die Entlastung des Bürgermeisters
zu entscheiden.
Durch
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH wurde der
Jahresabschluss geprüft. Über diese Prüfung berichtete sie mit Bericht vom
28.09.2015.
Der
besagte Prüfbericht lag den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses vor.
U. a. auf dieser Basis sowie den Beratungen und Ausführungen in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Heinsberg vom 28.01.2016 verfasste
dieser seinen Prüfungsbericht. Dieser Bericht wurde den Mitgliedern des Rates
der Stadt Heinsberg mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss stellte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
aus. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Heinsberg den
Jahresabschluss der Stadt Heinsberg zum 31.12.2014 festzustellen und dem
Bürgermeister Entlastung zu erteilen.
Das Haushaltsjahr 2014 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von
2.686.297,35 Euro ab. Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hat der Rat über die
Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen. In der Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2014 war vorgesehen, den planerischen Jahresfehlbetrag durch
eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auszugleichen.
Bürgermeister
Dieder nahm an der Abstimmung nicht teil.