Sitzung: 16.03.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Dez. II/00237
Beschluss:
Der
in der Anlage beigefügte Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Heinsberg und der
Interessengemeinschaft Oberbruch 2020 e.V. wird beschlossen und ist Bestandteil
der Niederschrift (Urschrift).
Mit
Datum vom 01. September 2014 wurde zwischen der Stadt Heinsberg und der
Interessengemeinschaft Oberbruch 2020 e.V. ein Nutzungsvertrag zur Überlassung
der Festhalle Oberbruch geschlossen.
In
einer Versuchsphase sollte von September 2014 bis Juni 2015 eruiert werden, ob
die Interessengemeinschaft Oberbruch 2020 e.V. den Betrieb der Festhalle
Oberbruch sicherstellen kann. Zwischenzeitlich gilt es festzustellen, dass dies
der Interessengemeinschaft aufgrund der Auslastung der Halle im fraglichen
Zeitraum in vollem Umfang gelungen ist. Gleichzeitig hat die
Interessengemeinschaft mit einem großen Aufgebot an freiwilligen Helfern die
Räumlichkeiten der Festhalle in einen Zustand versetzt, der dauerhaft einen
Weiterbetrieb der Halle erwarten lässt und weiterhin eine erfolgreiche
Vermietung gewährleistet. Zwischenzeitlich wurde durch die
Interessengemeinschaft zudem bewegliches Anlagevermögen im Wert von derzeit
über 50.000 Euro beschafft, das in das Eigentum der Stadt übergehen wird. Das
gilt im Übrigen auch für die in der Zukunft durch die Interessengemeinschaft
erworbenen Vermögensgegenstände.
Unter
der Maßgabe, dass ein zunächst auf zehn Jahre befristeter Nutzungsvertrag mit
der Interessengemeinschaft abgeschlossen wird, wird die Stadt Heinsberg die
Sanierung der Halle, die nach derzeitigen Schätzungen etwa 2 Millionen Euro
kosten wird, über den gleichen Zeitraum betreiben.
Der
Nutzungsvertrag beginnt am 1.7.2016. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt der bisherige
Nutzungsvertrag weiter.
Die
Interessengemeinschaft Oberbruch 2020 e.V. beteiligt sich an den
Bewirtschaftungskosten mit 75 v. H. ihrer Mieterträge.
Stadtverordneter
Mispelbaum sprach sich für eine Deckelung der durch die Stadt Heinsberg zu
tragenden Aufwendungen aus. Bürgermeister Dieder verwies darauf, dass eine
Kostenkontrolle durch Beteiligung des Bau- und Energieausschusses bzw. des
Vergabeausschusses gewährleistet sei.