Sitzung: 17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 32/00474
Beschluss:
Es wird beschlossen, ab dem 01.07.2017 dem Leiter der Freiwilligen
Feuerwehr Heinsberg eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich
500,00 € und dessen Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
monatlich 250,00 € zu gewähren.
Dem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Heinsberg wird bisher eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 180,00 € und dessen
Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 100,00 €
gewährt.
Aufgrund gesetzlicher Neuregelung erfolgt gemäß § 12
Abs. 7 BHKG die örtliche Bestimmung der Höhe der
Aufwandsentschädigung für kommunale Funktionsträger in Orientierung an den
Bestimmungen der Entschädigungsverordnung vom 06. Mai 2014
(GV.NRW. 2014 S. 276) in der jeweils geltenden Fassung.
Da gesetzlich nicht konkret festgelegt ist, an welchen Bestimmungen der
Entschädigungsverordnung sich die Höhe der Aufwandsentschädigung orientieren
muss, empfiehlt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, die Höhe der
Aufwandsentschädigung für Leiter von Feuerwehren entsprechend den örtlichen
Gegebenheiten zwischen der Pauschalentschädigung von Rats- bzw. Kreistagsmitgliedern
(Mindesthöhe, bei der Stadt Heinsberg 290,20 €) und der pauschalen
Gesamtentschädigung von Fraktionsvorsitzenden (Höchstmaß, bei der Stadt
Heinsberg 870,60 €) anzusetzen und den Stellvertretern der Funktionsträger
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 50 % der Funktionsträger
zu zahlen.
In Anlehnung an die Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes
Nordrhein-Westfalen und aufgrund gestiegener Anforderungen im Aufgabenbereich
der Wehrleitung und des damit verbundenen zeitlichen Mehraufwandes ist eine
Erhöhung der Aufwandsentschädigung durch entsprechende Neufestsetzung
sachgerecht.
Es wird vorgeschlagen, ab dem 01.07.2017 dem Leiter der Freiwilligen
Feuerwehr Heinsberg eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich
500,00 € und dem stellvertretenden Wehrleiter eine Aufwandsentschädigung
in Höhe von monatlich 250,00 € zu gewähren.
Die notwendigen Haushaltsmittel stehen beim Abrechnungsobjekt/Konto
02070000/5421 zur Verfügung.