Sitzung: 03.07.2017 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Befangen: 2
Vorlage: 2017/Amt 60/00516
Beschluss:
a)
Den
Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle
zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden
und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b)
Der
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 21 „Heinsberg – Tagespflege und barrierefreies
Wohnen am Lago Laprello“ wird nebst Begründung vom 30.05.2017 als Satzung gemäß
§ 10 BauGB beschlossen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (§ 3 Abs. 1 BauGB)
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
eingegangenen Äußerungen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in
seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 beraten. Der Rat wird in seiner Sitzung am
05. Juli 2017 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
befinden.
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
12. Dezember 2016 den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 21
„Heinsberg – Tagespflege und barrierefreies Wohnen am Lago Laprello“
beschlossen.
Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 21 „Heinsberg –
Tagespflege und barrierefreies Wohnen am Lago Laprello“ hat in der Zeit vom 04. Januar 2017 – 03.
Februar 2017 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen
der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt („Abwägungstabelle zur Offenlage“).
Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 21 „Heinsberg – Tagespflege und
barrierefreies Wohnen am Lago Laprello“
kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Auch beim Tagesordnungspunkt 9 nahmen die Stadtverordneten Hensing und
Dörstelmann wegen Befangenheit im Zuschauerraum platz und nahmen nicht an der
Beratung und Beschlussfassung teil.
Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.