Sitzung: 05.07.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 15
Vorlage: 2017/Amt 10/00526
Beschluss:
Die Stadt Heinsberg wird beauftragt, in 2018 einen Kunstrasenplatz an der Städt. Realschule Heinsberg (Im Klevchen) zu errichten. Gleichzeitig wird um Prüfung gebeten, ob Fördermöglichkeiten gegeben sind.
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 4. Mai 2017 / 19. Juni 2017 schlägt
folgenden Punkt zur Beschlussfassung vor:
„Die Stadt Heinsberg wird beauftragt, in 2018 einen Kunstrasenplatz an
der Städt. Realschule Heinsberg (Im Klevchen) zu errichten. Gleichzeitig wird
um Prüfung gebeten, ob Fördermöglichkeiten gegeben sind.
Begründung:
Der Kunstrasenplatz dient der Aufwertung unserer florierenden Realschule
und soll die Sportmöglichkeiten im Freien vergrößern. Weiterhin besteht die
Möglichkeit, dass auch das Kreisgymnasium Heinsberg diesen Platz nutzen kann.
Damit kommt einem Großteil unserer Kinder und Jugendlichen dieser Kunstrasenplatz
in ihrer Schulzeit zu Gute. In den Nachmittagsstunden kann dieser Platz auch
durch AGs der Schulen oder durch die stark frequentierte OGS der Grund- und
weiterführenden Schulen mitgenutzt werden.
Die Sportplatznutzungsordnung enthält u. a. die zu erfüllenden
Voraussetzungen, um einen Kunstrasenplatz auf Antrag eines Vereins zu
errichten. Neben den zahlreichen Bedingungen sind insbesondere die finanziellen
Hürden sehr hoch und nur schwer für einen einzelnen Verein zu erfüllen. Da der
Platz an einem zentralen Ort im Stadtgebiet liegt, soll er grundsätzlich auch
allen Fußballvereinen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Die Vergabe der
Nutzungszeiten erfolgt durch die Stadt Heinsberg (adäquat der Vergabe der
städtischen Aschenplätze im Winter). Dadurch findet auch hier eine erhebliche
Entzerrung der zu knappen Trainings- und Spielzeiten durch die Bereitstellung
dieser Spielfläche in den Abendstunden statt.“
Stadtverordneter Krichel erläuterte den Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung und nahm hierzu ausführlich Stellung.
Es folgte eine rege Aussprache über den vorliegenden Antrag. Thematisiert wurden neben der Frage der Standortwahl insbesondere eine vorab erforderliche Kostenschätzung sowie die Prüfung von Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. Schließlich stellten Stadtverordneter Brudermanns und Stadtverordneter Herberg je einen Antrag nach der Geschäftsordnung. Für den Antrag des Stadtverordneten Brudermanns auf Schluss der Aussprache sprach sich Stadtverordneter Storms aus, dagegen sprach Stadtverordneter Dr. Voßenkaul. Der Geschäftsordnungsantrag wurde mit 25 Jastimmen bei 15 Neinstimmen mehrheitlich angenommen. Über den von Stadtverordneten Herberg gestellten Antrag auf Verweisung des Tagesordnungspunktes an den Sportausschuss wurde auch aufgrund der Unzuständigkeit des Ausschusses nicht abgestimmt. Sodann erfolgte die Abstimmung über den im Antrag enthaltenen Beschlussvorschlag.