Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 15

Beschluss:

Die Stadt Heinsberg wird beauftragt, in 2018 einen Kunstrasenplatz an der Städt. Realschule Heinsberg (Im Klevchen) zu errichten. Gleichzeitig wird um Prüfung gebeten, ob Fördermöglichkeiten gegeben sind. 


Der Antrag der CDU-Fraktion vom 4. Mai 2017 / 19. Juni 2017 schlägt folgenden Punkt zur Beschlussfassung vor:

 

„Die Stadt Heinsberg wird beauftragt, in 2018 einen Kunstrasenplatz an der Städt. Realschule Heinsberg (Im Klevchen) zu errichten. Gleichzeitig wird um Prüfung gebeten, ob Fördermöglichkeiten gegeben sind.

 

 

Begründung:

Der Kunstrasenplatz dient der Aufwertung unserer florierenden Realschule und soll die Sportmöglichkeiten im Freien vergrößern. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass auch das Kreisgymnasium Heinsberg diesen Platz nutzen kann. Damit kommt einem Großteil unserer Kinder und Jugendlichen dieser Kunstrasenplatz in ihrer Schulzeit zu Gute. In den Nachmittagsstunden kann dieser Platz auch durch AGs der Schulen oder durch die stark frequentierte OGS der Grund- und weiterführenden Schulen mitgenutzt werden.

 

Die Sportplatznutzungsordnung enthält u. a. die zu erfüllenden Voraussetzungen, um einen Kunstrasenplatz auf Antrag eines Vereins zu errichten. Neben den zahlreichen Bedingungen sind insbesondere die finanziellen Hürden sehr hoch und nur schwer für einen einzelnen Verein zu erfüllen. Da der Platz an einem zentralen Ort im Stadtgebiet liegt, soll er grundsätzlich auch allen Fußballvereinen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Die Vergabe der Nutzungszeiten erfolgt durch die Stadt Heinsberg (adäquat der Vergabe der städtischen Aschenplätze im Winter). Dadurch findet auch hier eine erhebliche Entzerrung der zu knappen Trainings- und Spielzeiten durch die Bereitstellung dieser Spielfläche in den Abendstunden statt.“

 

 

Stadtverordneter Krichel erläuterte den Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung und nahm hierzu ausführlich Stellung.

 

Es folgte eine rege Aussprache über den vorliegenden Antrag. Thematisiert wurden neben der Frage der Standortwahl insbesondere eine vorab erforderliche  Kostenschätzung sowie die Prüfung von Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. Schließlich stellten Stadtverordneter Brudermanns und Stadtverordneter Herberg je einen Antrag nach der Geschäftsordnung. Für den Antrag des Stadtverordneten Brudermanns auf Schluss der Aussprache sprach sich Stadtverordneter Storms aus, dagegen sprach Stadtverordneter Dr. Voßenkaul. Der Geschäftsordnungsantrag wurde mit 25 Jastimmen bei 15 Neinstimmen mehrheitlich angenommen. Über den von Stadtverordneten Herberg gestellten Antrag auf Verweisung des Tagesordnungspunktes an den Sportausschuss wurde auch aufgrund der Unzuständigkeit des Ausschusses nicht abgestimmt. Sodann erfolgte die Abstimmung über den im Antrag enthaltenen Beschlussvorschlag.