Sitzung: 05.07.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 40/00521
Beschluss:
Auf der Basis der vorliegenden Schulentwicklungsplanung und auf
Empfehlung des Schul- und Kulturausschusses wird vorbehaltlich der Genehmigung
der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht) beschlossen, im Schulgebäude
der auslaufenden Sekundarschule Haaren in der Gemeinde Waldfeucht zum Schuljahr
2018/2019 einen Teilstandort der Gesamtschule Heinsberg-Oberbruch zu errichten.
Unter dem Vorbehalt des Ergebnisses des Anmeldeverfahrens soll eine insgesamt
sechszügige Gesamtschule mit einem vierzügigen Teilstandort in
Heinsberg-Oberbruch und einem zweizügigen Teilstandort in
Waldfeucht-Haaren in den Jahrgängen 5
bis 10 im gebundenen Ganztag entstehen. Die Oberstufe wird ausschließlich am Hauptstandort in
Heinsberg-Oberbruch geführt.
Weiterhin wird beschlossen, nach Vorliegen der schulaufsichtsrechtlichen
Genehmigung einen Gesamtschulzweckverband Heinsberg-Waldfeucht (zukünftiger
Schulträger) zu gründen und eine Zweckverbandssatzung zu erarbeiten.
Hierzu erfolgt die Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien, sobald die Genehmigung der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht) vorliegt.
Die Gemeinde Waldfeucht erhielt am 24. März 2016 eine
Verfügung der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht), worin die Gemeinde
aufgefordert wurde, die derzeitige Sekundarschule auslaufen zu lassen und
Gespräche mit benachbarten Schulträgern zwecks gemeinsamer Schulträgerschaft
für eine andere weiterführende Schule zu führen. Für das Schuljahr 2017/2018
wurde kein Anmeldeverfahren mehr zugelassen.
Die auslaufende Schließung der Sekundarschule Haaren führt mittelfristig
zu einer Unterversorgung mit Schulplätzen in der Gemeinde Waldfeucht, aber auch
in der Stadt Heinsberg, da ein Großteil der bisherigen Schülerschaft der
Sekundarschule aus benachbarten Ortschaften des Stadtgebietes Heinsberg stammt.
Zwischen der Gemeinde Waldfeucht und der Stadt Heinsberg besteht
Konsens, ab dem Schuljahr 2018/2019 einen Gesamtschulzweckverband zu gründen
mit dem Bestreben, im Schulzentrum Haaren einen Gesamtschulteilstandort der
jetzigen Gesamtschule Heinsberg-Oberbruch zu errichten. Vorgesehen ist eine
insgesamt sechszügige Gesamtschule mit einem vierzügigen Teilstandort in
Oberbruch und einem zweizügigen Teilstandort in Haaren bei einer vertikalen
Gliederung. Die Oberstufe soll dabei gänzlich am Hauptstandort in Oberbruch
geführt werden.
Die mit der Fortschreibung der kreisweiten Schulentwicklungsplanung
betraute Projektgruppe “Bildung und Region” (biregio), Bonn, ist gemeinsam von
der Stadt Heinsberg und der Gemeinde Waldfeucht beauftragt worden, vorab eine
anlassbezogene Schulentwicklungsplanung zur Errichtung einer Gesamtschule
Heinsberg-Waldfeucht an 2 Standorten zu fertigen.
In einer gemeinsamen Sitzung der Schul- und Kulturausschüsse der Stadt
Heinsberg und der Gemeinde Waldfeucht am 12. Juni 2017 stellte der
Gutachter, Herr Wolf Kraemer-Mandeau, die gefertigte Schulentwicklungsplanung
vor. In seiner Potentialanalyse kommt er eindeutig zu dem Ergebnis, dass das
Vorhaben sinnvoll und machbar ist. Das Gutachten der Projektgruppe “Bildung und
Region” wurde allen Ratsmitgliedern und den sachkundigen Bürgerinnen und
Bürgern im Schul- und Kulturausschuss zur Verfügung gestellt.
Auf der Basis der vorliegenden Schulentwicklungsplanung sind alle
benachbarten Schulträger in einem gemeinsamen Schreiben der beiden
Bürgermeister zu dem beabsichtigten Vorhaben um Stellungnahme gebeten worden
(Anhörung gemäß § 80 Abs. 2 SchulG). Nach dem derzeitigen
Sach- und Informationsstand kann davon
ausgegangen werden, dass der für eine Genehmigung seitens der Bezirksregierung
Köln (Obere Schulaufsicht) anzustrebende “regionale Konsens” hergestellt werden
kann.
Die Städte Geilenkirchen, Hückelhoven und Wassenberg, die Gemeinde
Gangelt, der Kreis Heinsberg und das Bischöfliche Generalvikariat Aachen (als
Träger des Bischöflichen St. Ursula Gymnasiums in Geilenkirchen) haben bereits
schriftlich mitgeteilt, dass sie keine Bedenken gegen das Vorhaben haben.
Letztlich liegt derzeit nur die Stellungnahme der Gemeinde Selfkant noch nicht
vor.
Unter Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht)
sollen vom Rat der Stadt Heinsberg und vom Rat der Gemeinde Waldfeucht die
formalen Beschlüsse für einen entsprechenden Genehmigungsantrag herbeigeführt
werden. Die Genehmigung ist auch Voraussetzung für alle weiteren Planungen
(u.a. Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2018/2019).
Die Gründung eines Gesamtschulzweckverbandes und die Erarbeitung einer
Zweckverbandssatzung sollten nach
Vorliegen der schulaufsichtsrechtlichen Genehmigung erfolgen, da dann die
erforderliche Rechtssicherheit besteht.
In der gemeinsamen Sitzung am 12. Juni 2017 haben die Schul- und Kulturausschüsse der Stadt Heinsberg und der Gemeinde Waldfeucht die vorliegende, anlassbezogene Schulentwicklungsplanung und die Ausführungen des Gutachters zur Kenntnis genommen und jeweils einstimmig beschlossen, die Verwaltungen zu beauftragen, auf dieser Grundlage die formalen Beschlüsse der Räte für eine entsprechende Antragstellung bei der Bezirksregierung Köln (Obere Schulaufsicht) vorzubereiten.
Weiterhin wurden die Verwaltungen beauftragt, die Gründung eines
Gesamtschulzweckverbandes und den Entwurf einer Zweckverbandssatzung
vorzubereiten. Hierzu erfolgt die Beratung und Beschlussfassung in den
politischen Gremien, sobald die Genehmigung der Bezirksregierung Köln (Obere
Schulaufsicht) vorliegt.