Sitzung: 05.07.2017 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/Amt 60/00512
Beschluss:
a)
Den
Stellungnahmen und den Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der
Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird
zugestimmt.
b)
Die
1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 20
„Kirchhoven – An der Stapper Straße“ im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB wird nebst Begründung vom
06. Juni 2017 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
27. März 2017 die Aufstellung der 1. Änderung des
Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 20
„Kirchhoven – An der Stapper Straße“ im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Offenlage zum
Entwurf des Bauleitplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Der Entwurf der 1. Änderung
des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 20
„Kirchhoven – An der Stapper Straße“ hat in der Zeit
vom 11. April bis zum 10. Mai 2017 zu jedermanns Einsicht
öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die
Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage als
Anlage beigefügt („Abwägungstabelle“).
Die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 20
„Kirchhoven – An der Stapper Straße“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB
beschlossen werden.