Sitzung: 04.03.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 2, Enthaltungen: 4
Vorlage: 2015/Amt 10/00021
Beschluss:
Der
Prüfauftrag an die Verwaltung wird entsprechend der Antragsvorlage beschlossen.
Der
Antrag der CDU-Fraktion lautet:
„Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern ein Änderungsbedarf bei
städtischen Bebauungsplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen (VEP)
hinsichtlich der Festsetzung von max. einer Wohnung pro Gebäude besteht.
Insbesondere sollten diesbezüglich auch ältere Bebauungspläne und VEP, bei
denen schon in der Vergangenheit Befreiungswünsche hinsichtlich der
Beschränkung auf max. eine Wohnung an die Verwaltung herangetragen
wurden, überprüft werden.
Bei
Bebauungsplänen und VEP, bei denen ein Änderungsbedarf besteht und
städtebauliche Gründe nicht entgegenstehen, sollen entsprechende
Planänderungsverfahren eingeleitet werden.
Begründung:
Da
für einige Stadtteile in der Vergangenheit Bebauungspläne und VEP aufgestellt
wurden, in denen nur eine Wohnung zulässig ist, in anderen aber die
Möglichkeit besteht, eine Zweitwohnung einzurichten, soll hier nach Bedarfslage
eine Angleichung erfolgen.
Dies
ist nach unserer Auffassung auch deshalb notwendig, weil im Zuge der
demografischen Entwicklung der Bedarf einer Zweitwohnung steigen dürfte.“
Stadtverordneter
Fell erläuterte den Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung. Nach einer kurzen
Aussprache erfolgte die Abstimmung.