Sitzung: 17.12.2018 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2018/Amt 60/00804
Beschluss:
a) Die Aufstellung
und der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes P.1 „Porselen - Im Rötchen“
im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB werden nebst Begründung vom
15.11.2018 beschlossen.
b) Die Offenlage
des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes P.1 „Porselen – Im Rötchen“
wird nebst Begründung vom 15.11.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Kurze sachliche Darstellung und Begründung:
Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes P.1 „Porselen - Im
Rötchen“ soll das im Jahr 1969 durch den Selfkantkreis Geilenkirchen-Heinsberg
genehmigte Wohnhaus „Am Taukamp 22“ planungsrechtlich gesichert werden.
Der ursprüngliche Bebauungsplan erlangte am 30.07.1964 Rechtskraft. Das
in Rede stehende Gebäude befindet sich zwar im Geltungsbereich des Planes,
jedoch außerhalb der überbaubaren Flächen.
Durch eine Veräußerung des Gebäudes ist der oben stehende Sachverhalt
bekannt geworden.
Durch die nun anstehende 2. Änderung des Bebauungsplanes P.1 „Porselen –
Im Rötchen“ soll das Bestandsgebäude sowie die Fläche eines geplanten Anbaus in
die überbaubaren Flächen einbezogen werden.
Da durch die vorstehende Änderung nicht die Grundzüge der Planung
berührt werden, soll das Bauleitplanverfahren als vereinfachtes Verfahren gemäß
§ 13 BauGB durchgeführt werden. Somit kann von einer Umweltprüfung und einem
Umweltbericht gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen werden. Ebenso kann die frühzeitige
Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB entfallen.
Die Planung bildet einen sinnvollen städtebaulichen Abschluss der in der
Ortslagensatzung „Porselen“ befindlichen Baugrundstücke und Wohngebäude südlich
der Straße „Im Taukamp“.
Der in der vorstehenden Karte ersichtliche Änderungsbereich ist ca. 565
m² groß.
Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.