Sitzung: 25.02.2019 Beschwerdeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2018/Amt 30/00813
Beschluss:
a)
Als
weiterer Schriftführer des Beschwerdeausschusses wird Stadtamtmann Mevissen
bestellt.
b)
Die
Bestellung von Ltd. Stadtrechtsdirektor Schönleber als Schriftführer wird
aufgehoben.
Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) ist der Schriftführer vom Rat zu bestellen. Diese Bestimmung gilt
analog auch für Ausschüsse.
Bisherige Schriftführer des Beschwerdeausschusses sind
Stadtoberrechtsrat Jäger und Ltd. Stadtrechtsdirektor Schönleber. Anstelle von
Ltd. Stadtrechtsdirektor Schönleber soll als weiterer Schriftführer
Stadtamtmann Mevissen bestellt werden.
Ohne weitere Aussprache erfolgte die Abstimmung über den
Beschlussvorschlag.