Sitzung: 13.03.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2019/Amt 51/00838
Beschluss:
Die nachfolgend aufgeführten
Tageseinrichtungen für Kinder werden ab dem 01.08.2019 für 5 Kindergartenjahre
zur „Kindertageseinrichtung mit zusätzlichem Sprachförderbedarf“ bestimmt und,
vorbehaltlich einer jährlichen Landesmittelzuteilung von 50.000 €, wie folgt
bezuschusst:
Städtische Kindertageseinrichtung Buschheide 10.000 €
Städtische Kindertageseinrichtung Sittarder
Straße 10.000 €
Städtische Kindertageseinrichtung
Schafhausener Straße 5.000 €
Städtische Kindertageseinrichtung Parkstraße 10.000
€
Städtische Kindertageseinrichtung Magdeburger
Straße 7.500 €
Städtische Kindertageseinrichtung Anton-Lövenich-Straße 7.500 €
Der Vorsitzende verlas den Tagesordnungspunkt
und erteilte Herrn Kleinjans das Wort.
Herr Kleinjans wies darauf hin, dass in allen
Kindertageseinrichtungen eine Förderung im Rahmen der alltagsintegrierten
Sprachförderung stattfindet.
Das Land stellt für Kindertageseinrichtungen,
in denen ein zusätzlicher Sprachförderbedarf besteht, einen Betrag von 50.000 €
zur Verfügung. Kriterium für die Aufteilung der Mittel, mit denen besonders
geschulte Fachkräfte finanziert werden sollen, ist die Anzahl der Kinder mit
erhöhtem Sprachförderbedarf.
Einrichtungen, in denen mehr als 30 % der
Kinder einer Sprachförderung bedürfen, sollen einen Zuschuss in Höhe von 10.000
€, Einrichtungen mit einem 20 %igen Förderbedarf 7.500 € und mit einem mehr als
10 %igen Förderbedarf 5.000 € erhalten.
Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt
erfolgten nicht.
Der Ausschuss fasste folgenden Beschluss: