Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die nachfolgend aufgeführten Tageseinrichtungen für Kinder werden ab dem 01.08.2019 für 5 Kindergartenjahre zur „Kindertageseinrichtung mit zusätzlichem Sprachförderbedarf“ bestimmt und, vorbehaltlich einer jährlichen Landesmittelzuteilung von 50.000 €, wie folgt bezuschusst:

 

Städtische Kindertageseinrichtung Buschheide                                10.000 €

Städtische Kindertageseinrichtung Sittarder Straße                          10.000 €

Städtische Kindertageseinrichtung Schafhausener Straße               5.000 €

Städtische Kindertageseinrichtung Parkstraße                                              10.000 €

Städtische Kindertageseinrichtung Magdeburger Straße                   7.500 €

Städtische Kindertageseinrichtung Anton-Lövenich-Straße                          7.500 €

 

 


Der Vorsitzende verlas den Tagesordnungspunkt und erteilte Herrn Kleinjans das Wort.

 

Herr Kleinjans wies darauf hin, dass in allen Kindertageseinrichtungen eine Förderung im Rahmen der alltagsintegrierten Sprachförderung stattfindet.

 

Das Land stellt für Kindertageseinrichtungen, in denen ein zusätzlicher Sprachförderbedarf besteht, einen Betrag von 50.000 € zur Verfügung. Kriterium für die Aufteilung der Mittel, mit denen besonders geschulte Fachkräfte finanziert werden sollen, ist die Anzahl der Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf.

 

Einrichtungen, in denen mehr als 30 % der Kinder einer Sprachförderung bedürfen, sollen einen Zuschuss in Höhe von 10.000 €, Einrichtungen mit einem 20 %igen Förderbedarf 7.500 € und mit einem mehr als 10 %igen Förderbedarf 5.000 € erhalten.

 

Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgten nicht.

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschluss: