Sitzung: 27.02.2019 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2019/Amt 32/00832
Beschluss:
Es wird beschlossen, die ordnungsbehördliche Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Industriefestes 2019 in der
vorliegenden Fassung zu erlassen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift
(Urschrift).
Die „Interessengemeinschaft Heinsberger Industriegebiet“ hat beantragt,
aus Anlass des am Samstag, dem 16.03.2019 und Sonntag, dem 17.03.2019,
stattfindenden Industriefestes allen Verkaufsstellen im Industrie- und
Gewerbegebiet Heinsberg am 17.03.2019 die Möglichkeit zu geben, die
Ladengeschäfte von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu Verkaufszwecken geöffnet zu
halten.
Nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW ist hierfür der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich.
Das Industriefest Heinsberg ist eine traditionelle Veranstaltung, die in
2019 zum vierundzwanzigsten Mal durchgeführt wird und jedes Jahr durch ca.
20.000 Besucher frequentiert wird. Die Veranstaltung hat den Charakter eines
Straßenfestes, zu dem neben den örtlichen Händlern, die ihre Produkte
ausstellen, Schausteller und Jahrmarkt-Händler aus allen Teilen des Landes
kommen. Die Festmeile erstreckt sich von der Industriestraße in Richtung Osten
bis zur Ferdinand-Porsche-Straße und wird westlich ausgeweitet über die
Siemensstraße und Borsigstraße bis zur Humboldtstraße.