Sitzung: 15.05.2019 Rat
Vorlage: 2019/Amt 20/00876
Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom
Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Dieser leitet den
bestätigten Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.
Der durch den Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte
Entwurf des Jahresabschlusses wurde dem Rat in der Sitzung zugeleitet.