Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Entwurf vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Entgelt- und Besoldungsabrechnung zwischen der Stadt Heinsberg und dem Kreis Heinsberg abzuschließen.

 

Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Vereinbarung redaktionell anzupassen, wird die Verwaltung ermächtigt, diesen Änderungen zuzustimmen, ohne dass es einer erneuten Beschlussfassung des Rates bedarf. 

 

 


Der Rat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 der gemeinsamen Entgeltabrechnung der Stadt Heinsberg mit dem Kreis Heinsberg im Wege einer interkommunalen Zusammenarbeit zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Heinsberg abzuschließen.

 

Die der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurfsfassung wurde mit dem Kreis Heinsberg abgestimmt und bedarf nunmehr der Zustimmung des Rates.