Sitzung: 15.12.2021 Rat
Vorlage: 2021/Amt 20/00136
Gemäß § 80 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) wird der Entwurf der Haushaltssatzung vom Kämmerer aufgestellt und vom
Bürgermeister bestätigt. Dieser leitet den bestätigten Entwurf nach § 80 Abs. 2
Satz 1 GO NRW dem Rat zu. Nach der Zuleitung des Entwurfes an den Rat hat der
Haupt- und Finanzausschuss den Entwurf nach § 59 Abs. 2 GO NRW vorzubereiten.
Der durch den Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte
Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 wurde in
den Rat eingebracht.