Beschluss:

 

Herr Thomas Back, wohnhaft in 52525 Heinsberg, Am Dorfweg 40, wird für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2020 zum Schiedsmann für den Schieds­amtsbezirk Heinsberg I gewählt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 

Herr Gerhard Radermacher, wohnhaft: 52525 Heinsberg, Seeufer 32, wird für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2020 zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Heinsberg II gewählt.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja 22, Nein 1

 

 

Herr Thomas Back, wohnhaft in 52525 Heinsberg, Am Dorfweg 40, wird für die  Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2020 zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Heinsberg II gewählt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 

Herr Gerhard Radermacher, wohnhaft in 52525 Heinsberg, Seeufer 32, wird für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2020 zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Heinsberg I gewählt.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Ja 22, Nein 1

 


Die Amtszeiten der bisherigen Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke Heins­berg I und II, Herr Hans-Joachim Heller (Schiedsamtsbezirk Heinsberg I), wohn­haft in 52525 Heinsberg, Rembrandtstr. 28, und Herr Gerhard Radermacher (Schiedsamtsbezirk Heinsberg II) wohnhaft in 52525 Heinsberg, Seeufer 32, endeten am 31.12.2014.

Außerdem endet für Herrn Gerhard Radermacher die Amtszeit des stell­ver­tretenden Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Heinsberg I und für Herrn Hans-Joachim Heller die des stellvertretenden Schiedsmannes für den Schieds­amtsbezirk Heinsberg II.

 

Daher ist es notwendig, für den Schiedsamtsbezirk Heinsberg I, bestehend aus den Stadtbezirken Oberbruch, Unterbruch, Dremmen, Porselen/Horst, Randerath, Schafhausen und den Schiedsamtsbezirk Heinsberg II, bestehend aus den Stadtbezirken Heinsberg, Karken, Kempen, Kirchhoven, Lieck, Aphoven/Laffeld, Waldenrath neue Schiedspersonen zu wählen. Für den Schiedsamtsbezirk Heinsberg I und für den Schiedsamtsbezirk Heinsberg II ist jeweils eine neue stellvertretende Schiedsperson zu bestellen.

 

Herr Gerhard Radermacher steht für eine Wiederwahl zur Verfügung.

Für den aus persönlichen Gründen ausscheidenden Herrn Hans-Joachim Heller hat sich Herr Thomas Back, wohnhaft in 52525 Heinsberg, Am Dorfweg 40, beworben.

 

Hierzu wurden die betroffenen Ortsvorsteher, das Amtsgericht Heinsberg und die Bezirksvereinigung Aachen im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schieds­frauen angehört.

 

Das Amtsgericht Heinsberg erhob Bedenken gegen die Wiederwahl von Gerhard Radermacher, weil gemäß § 2 Schiedsamtsgesetz Nordrhein- Westfalen, Personen nicht gewählt oder wiedergewählt werden sollen, welche zum Zeit­punkt der Wahl das 70. Lebensjahr vollendet haben.

 

Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 2 Schiedsamtsgesetz Nordrhein- Westfalen kann die Wahlkörperschaft der Gemeinde aber nach Lage des Einzelfalls unter besonderer Berücksichtigung des Interesses an einer wirkungsvollen Schlichtungs­tätigkeit der Schiedsperson hiervon abweichen.

 

 

Herr Radermacher hat nach seiner Wahl zur Schiedsperson nicht nur die Grund­lehrgänge besucht, sondern darüber hinaus die Ausbildung zum Mediator absolviert, weswegen er 2013 vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen in besonderer Weise geehrt wurde. Des Weiteren ist er in der Bezirksvereinigung Aachen der Schiedsmänner und Schiedsfrauen aktiv tätig. Er ist mit einer Wiederwahl ausdrücklich einverstanden. Um einen geeigneten Nachfolger für den ausscheidenden Schiedsmann Heller zu finden, ist fast ein Jahr vergangen und das trotz amtlicher Bekanntmachung, Ansprache an die Ratsfraktionen und Schaltung einer Anzeige.

 

Wegen des besonderen privaten und öffentlichen Interesses an einer wirkungsvollen Schlichtungstätigkeit, soll daher von der grundsätzlichen Rege­lung abgesehen und Herr Gerhard Radermacher zum Schiedsmann wieder­gewählt werden.

 

Für jeden Schiedsamtsbezirk sind in einem getrennten Wahlgang die Schieds­person und die stellvertretende Schiedsperson zu wählen.