Sitzung: 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 2015/Amt 32/00154
Beschluss:
Herr
Thomas Back, wohnhaft in 52525 Heinsberg, Am Dorfweg 40, wird für die Zeit vom
01.01.2016 bis zum 31.12.2020 zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk
Heinsberg I gewählt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Herr
Gerhard Radermacher, wohnhaft: 52525 Heinsberg, Seeufer 32, wird für die Zeit
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2020 zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk
Heinsberg II gewählt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
Ja
22, Nein 1
Herr
Thomas Back, wohnhaft in 52525 Heinsberg, Am Dorfweg 40, wird für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2020 zum
stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Heinsberg II gewählt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Herr
Gerhard Radermacher, wohnhaft in 52525 Heinsberg, Seeufer 32, wird für die Zeit
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2020 zum stellvertretenden Schiedsmann für den
Schiedsamtsbezirk Heinsberg I gewählt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
Ja
22, Nein 1
Die
Amtszeiten der bisherigen Schiedspersonen der Schiedsamtsbezirke Heinsberg I
und II, Herr Hans-Joachim Heller (Schiedsamtsbezirk Heinsberg I), wohnhaft in
52525 Heinsberg, Rembrandtstr. 28, und Herr Gerhard Radermacher
(Schiedsamtsbezirk Heinsberg II) wohnhaft in 52525 Heinsberg, Seeufer 32,
endeten am 31.12.2014.
Außerdem
endet für Herrn Gerhard Radermacher die Amtszeit des stellvertretenden
Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Heinsberg I und für Herrn Hans-Joachim
Heller die des stellvertretenden Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk
Heinsberg II.
Daher
ist es notwendig, für den Schiedsamtsbezirk Heinsberg I, bestehend aus den
Stadtbezirken Oberbruch, Unterbruch, Dremmen, Porselen/Horst, Randerath,
Schafhausen und den Schiedsamtsbezirk Heinsberg II, bestehend aus den
Stadtbezirken Heinsberg, Karken, Kempen, Kirchhoven, Lieck, Aphoven/Laffeld,
Waldenrath neue Schiedspersonen zu wählen. Für den Schiedsamtsbezirk Heinsberg
I und für den Schiedsamtsbezirk Heinsberg II ist jeweils eine neue
stellvertretende Schiedsperson zu bestellen.
Herr
Gerhard Radermacher steht für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Für
den aus persönlichen Gründen ausscheidenden Herrn Hans-Joachim Heller hat sich
Herr Thomas Back, wohnhaft in 52525 Heinsberg, Am Dorfweg 40, beworben.
Hierzu
wurden die betroffenen Ortsvorsteher, das Amtsgericht Heinsberg und die
Bezirksvereinigung Aachen im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
angehört.
Das
Amtsgericht Heinsberg erhob Bedenken gegen die Wiederwahl von Gerhard
Radermacher, weil gemäß § 2 Schiedsamtsgesetz Nordrhein- Westfalen, Personen nicht
gewählt oder wiedergewählt werden sollen, welche zum Zeitpunkt der Wahl das
70. Lebensjahr vollendet haben.
Nach
der Verwaltungsvorschrift zu § 2 Schiedsamtsgesetz Nordrhein- Westfalen kann
die Wahlkörperschaft der Gemeinde aber nach Lage des Einzelfalls unter
besonderer Berücksichtigung des Interesses an einer wirkungsvollen Schlichtungstätigkeit
der Schiedsperson hiervon abweichen.
Herr
Radermacher hat nach seiner Wahl zur Schiedsperson nicht nur die Grundlehrgänge
besucht, sondern darüber hinaus die Ausbildung zum Mediator absolviert,
weswegen er 2013 vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen in
besonderer Weise geehrt wurde. Des Weiteren ist er in der Bezirksvereinigung
Aachen der Schiedsmänner und Schiedsfrauen aktiv tätig. Er ist mit einer
Wiederwahl ausdrücklich einverstanden. Um einen geeigneten Nachfolger für den
ausscheidenden Schiedsmann Heller zu finden, ist fast ein Jahr vergangen und
das trotz amtlicher Bekanntmachung, Ansprache an die Ratsfraktionen und
Schaltung einer Anzeige.
Wegen
des besonderen privaten und öffentlichen Interesses an einer wirkungsvollen
Schlichtungstätigkeit, soll daher von der grundsätzlichen Regelung abgesehen
und Herr Gerhard Radermacher zum Schiedsmann wiedergewählt werden.
Für
jeden Schiedsamtsbezirk sind in einem getrennten Wahlgang die Schiedsperson
und die stellvertretende Schiedsperson zu wählen.