Sitzung: 03.12.2015 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 40/00161
Beschluss:
Nach ausführlicher Aussprache wurden folgende
Beschlüsse gefasst:
a) Das vorgenannte Konzept über die
Weiterführung bzw. Schließung von Grundschulstandorten wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja 9 Nein 5 Enthaltung
2
b) Es wird beschlossen, den
Schulnebenstandort Unterbruch des Grundschulverbundes Heinsberg-Unterbruch zum
Schuljahr 2016/2017 zu schließen und den Unterricht zentral am Schulstandort in
Heinsberg durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja 9 Nein 5 Enthaltung
2
c) Es wird beschlossen, den
Schulnebenstandort Kempen des Grundschulverbundes Karken-Kempen zum Schuljahr
2016/2017 zu schließen und den Unterricht zentral am Schulstandort in Karken
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja 9 Nein 5 Enthaltung
2
d) Es wird beschlossen, den Schulstandort
Porselen der Gemeinschaftsgrundschule Randerath-Porselen zum Schuljahr
2016/2017 zu schließen und den Unterricht aller Jahrgänge zentral am
Schulstandort in Randerath durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja 10 Nein 4 Enthaltung
2
e) Es wird beschlossen, die sofortige
Vollziehung der Beschlüsse zu den Punkten
b) bis d) gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung im
öffentlichen Interesse anzuordnen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja 9 Nein 5 Enthaltung 2
.
Die
Stadt Heinsberg verfügt aktuell über 8 Grundschulen an 12 Standorten.
Aufgrund sinkender Schülerzahlen
(Vergleich Schuljahr 2000/01 bis Schuljahr 2012/13 = minus 657 Grundschüler)
wurden zum Schuljahr 2013/2014 zur Erhaltung kleinerer Schulstandorte 3
Grundschulverbünde mit jeweils Haupt- und Nebenstandort gegründet
(Heinsberg-Unterbruch mit Nebenstandort Unterbruch, Grebben-Schafhausen mit
Nebenstandort Schafhausen und Karken-Kempen mit Nebenstandort Kempen).
Die
Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen kommt im Rahmen einer
2014 durchgeführten Prüfung unter Berücksichtigung der Schülerzahlenprognosen
für die nächsten Jahre zu dem Ergebnis, dass in Heinsberg ein Flächenüberhang
bei den Grundschulen von ca. 4.100 m² besteht. Dies entspricht in etwa der
Größe von 2 Grundschulen und macht weitere Entscheidungen über die Schließung
einzelner Grundschulstandorte notwendig. Zwecks Abbau dieser Überkapazitäten
empfiehlt die Gemeindeprüfungsanstalt, mehrere Grundschulen nicht nur
schulorganisatorisch (Schulverbünde), sondern räumlich zusammenzulegen. Damit
müsse eine Umnutzung oder vollständige Aufgabe der freigewordenen Gebäude
einhergehen. Im Prüfbericht wird darauf hingewiesen, dass sich folgende
Maßnahmen anbieten:
- Aufgabe des kleinsten
Grundschulgebäudes in Porselen.
- Aufgabe des Grundschulgebäudes
Kempen.
- Zentralisierung des
Schulbetriebes beim Grundschulverbund Grebben-Schafhausen an einem
Standort.
- Einbeziehung des mittelfristig
frei werdenden Hauptschulgebäudes in Heinsberg unter Aufgabe anderer
Schulgebäude, beispielsweise jene des Grundschulverbundes Heinsberg-Unterbruch.
Der
Flächenüberhang von ca. 4.100 m² hat sich zwischenzeitlich erweitert, da die
Hauptschule Heinsberg zum 31.07.2015 geschlossen wurde und das freigewordene
Schulgebäude künftig von der Grundschule Heinsberg genutzt werden soll.
Der
Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 30.09.2015 die Agenda 2025
beschlossen. Hierbei handelt es sich um einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur
Herbeiführung des Haushaltsausgleichs bis zum Jahre 2025. Der damit formulierte
Auftrag an die Verwaltung umfasst unter anderem die Prüfung der Optimierung im
Bereich der städtischen Immobilien in Abhängigkeit von Nutzung und
Schülerzahlen (z.B. an den Grundschulen in Karken/Kempen, Heinsberg/Unterbruch
und Randerath/Porselen) durch Umnutzungen, Zusammenlegungen und Schließungen.
Im Falle von Schließungen soll durch das dann ungenutzte Grundvermögen Bauland
erschlossen werden. Maßnahmen sind in diesem Bereich nicht vorzunehmen, sofern
dies förderschädlich für seinerzeit erhaltene Zuwendungen etc. ist.
Gemäß
§ 81 Abs. 2 SchulG beschließt der Schulträger nach Maßgabe der
Schulentwicklungsplanung über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung
einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist. Der Beschluss des
Schulträgers bedarf nach § 81 Abs. 3 SchulG der Genehmigung durch die obere
Schulaufsichtsbehörde. Die Schule ist gemäß § 76 Nr. 1 SchulG zu beteiligen.
Die
Betrachtung der einzelnen Grundschulstandorte anhand der Schülerzahlen der
vergangenen Schuljahre, der aktuellen Schülerzahlen und der Prognosen bis zum
Schuljahr 2021/2022 (Anlage
1 der Einladung) sowie Kostenbetrachtungen bezüglich notwendiger
Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten (Anlage 2 der
Einladung – berichtigt durch eine als Tischvorlage ausgehändigte tabellarische
Übersicht) ergibt folgendes:
Grundschule
Oberbruch
Die
Grundschule Oberbruch mit derzeit 121 Schülern ist seit dem Schuljahr 2015/2016
eine Schule des gemeinsamen Lernens. Die Prognosen der Schülerzahlen bis zum
Schuljahr 2021/22 spiegeln wieder, dass die Anzahl der im Schulbezirk lebenden
Schüler ausreicht, um die Schule zweizügig fortzuführen.
Alter
und Zustand des Schulgebäudes lassen mindestens mittelfristig eine weitere
Nutzung zu.
Grundschule
Dremmen
Derzeit
werden an der Grundschule Dremmen 130 Schüler geführt. Die zukünftigen
Schülerzahlen aus dem Ortsbereich liegen laut Prognosen zukünftig je Jahrgang
zwischen 28 und 36. Diese Schule wäre sicher einzügig bzw. zweizügig führbar.
Unter
Berücksichtigung des Zustandes und des Alters ist das Schulgebäude noch
langfristig nutzbar.
Grundschule
Straeten
Die
Grundschule Straeten hat derzeit 119 Schüler. Die Schule deckt mit Straeten,
Waldenrath, Aphoven, Laffeld, Scheifendahl, Erpen, Dorath und Pütt einen
großflächigen Bereich ab und liegt nicht zentral sondern an der Grenze des
Stadtgebietes. Aufgrund der Prognosezahlen ist ein tendenzielles Wachstum zu
erwarten. Ab dem Schuljahr 2017/2018 bis zum letztmöglichen Auswertungszeitraum
(Schuljahr 2021/22) dürften die Schülerzahlen ausreichend sein, um zweizügig zu
fahren. Gebäudezustand und –alter lassen dies langfristig zu.
Grundschule
Kirchhoven
Die
Grundschule Kirchhoven ist neben der Grundschule Oberbruch und der Grundschule
Heinsberg die dritte Schule des gemeinsamen Lernens im Primarbereich. Die aktuelle
Schülerzahl beläuft sich auf 163, zukünftige Tendenz zweizügig.
Die
1960 errichtete Schule ist sanierungsbedürftig. Der Kostenaufwand beläuft sich
auf etwa 500.000 € zuzüglich der Kosten für eine energetische Sanierung.
Hinsichtlich der steigenden OGS-Zahlen ist evtl. eine Erweiterung erforderlich.
Grundschulverbund
Grebben-Schafhausen
Den
Schulverbund besuchen in diesem Schuljahr 172 Kinder, wovon 90 in Grebben (4
Klassen) und 82 in Schafhausen (4 Klassen) unterrichtet werden. Die
Schulstandorte bieten sich, auch aufgrund der räumlichen Nähe, für eine
Zentralisierung an. Die räumlichen Verhältnisse im Schafhausener Schulgebäude
reichen für eine Zusammenlegung nicht aus. Die Grundschule Grebben könnte zwar
die Klassen aus Schafhausen aufnehmen, jedoch wären für die OGS (Grebben
derzeit 34 Kinder / Schafhausen 63 Kinder) zusätzliche Räumlichkeiten zu
schaffen. Bei der Beurteilung, ob sich hier eine Investition auf Dauer rechnet,
muss berücksichtigt werden, dass der Keller des Schulgebäudes aufgrund der
Entwicklung der Grundwasserstände massive Feuchtigkeitsschäden aufweist und
eine Behebung dieser Mängel, wenn
überhaupt möglich, mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Eine
Zusammenlegung der Schulstandorte ist aus diesem Grund derzeit unwirtschaftlich
und nicht umsetzbar. Außerdem ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung der
Mercator-/Don-Bosco-Schule in Heinsberg-Oberbruch zu beobachten. Das
Schulgebäude ist Eigentum der Stadt Heinsberg und zunächst bis Ende 2017 an den Kreis Heinsberg als Schulträger
der Mercator-/Don-Bosco-Schule vermietet. Mittelfristig wird das Schulgebäude
der Stadt, ggf. auch nach städtischer Kündigung, wieder zur Verfügung stehen.
Über die mögliche Verwendung ist zu gegebener Zeit zu beraten und zu planen, so
dass dann eine Entscheidung für den Raum Schafhausen, Grebben und Oberbruch
unter Einbeziehung einer ggf. zweizügigen Grundschule in Dremmen getroffen
werden kann.
Eine
Verlegung des Teilstandortes Schafhausen nach Heinsberg ist nicht möglich, da
die Grundschulverbünde Heinsberg-Unterbruch und Grebben-Schafhausen dann in
Verbindung mit der Gründung eines neuen Grundschulverbundes
Heinsberg-Schafhausen aufzulösen wären. Auf lange Sicht ist weder die
Grundschule Grebben noch die Grundschule Unterbruch dauerhaft als eigenständiger Grundschulstandort
überlebensfähig.
Grundschulverbund
Heinsberg-Unterbruch
Zum
Schuljahr 2014/2015 wurde die Gemeinschaftshauptschule Heinsberg I geschlossen.
Bestandteil der Agenda 2025 ist u.a. der Umzug der Grundschule Heinsberg in das
jetzt freie Gebäude der Hauptschule Heinsberg. Weiterhin beinhaltet sie die
Vorbereitung der Schließung des Grundschulstandortes Unterbruch und die
Zentralisierung des Unterrichts am Standort Heinsberg. Damit verbunden ist der
Rückbau der Grundschulgebäude in Heinsberg und Unterbruch. Über die Verwendung
der Grundstücke wird zu gegebener Zeit beraten.
Die
im Vorfeld stattgefundenen Überprüfungen, auch im Rahmen von Begehungen mit der
Schulleitung der Grundschule Heinsberg, führten zu dem Ergebnis, dass in den Räumlichkeiten
der ehemaligen Hauptschule eine vierzügige Grundschule problemlos untergebracht
werden kann. Nach Umbau stehen 18 Klassenräume und 12 OGS-Räume zuzüglich
Fachräume zur Verfügung. Das bedeutet, dass auch die Klassen des
Nebenstandortes Unterbruch mit in das Gebäude aufgenommen werden können.
Berücksichtigt wurde auch, dass wegen der hohen Anzahl an Kindern, die an der
OGS teilnehmen, ausreichende OGS-Räume
zur Verfügung stehen. Die Grundschule Heinsberg nutzt im Übrigen bereits seit
Jahren freie Räumlichkeiten im Hauptschulgebäude mit.
Zum
Schuljahr 2013/2014 wurde der Grundschulverbund Heinsberg-Unterbruch gegründet,
um den Standort Unterbruch als Nebenstandort eines Grundschulverbundes erhalten
zu können, denn eine räumliche Zusammenlegung beider Schulen an einem
Schulstandort war seinerzeit noch nicht möglich. Die räumlichen Kapazitäten am
jetzigen Schulstandort der Grundschule Heinsberg reichten hierfür nicht aus.
Die
Prognosen hinsichtlich der voraussichtlichen Schülerzahlen bis zum Schuljahr
2021/2022 lassen erkennen, dass auf Dauer mindestens von einer Vierzügigkeit
beim Grundschulverbund Heinsberg-Unterbruch auszugehen ist. Hinsichtlich des
Standortes Unterbruch zeigt die Entwicklung, dass die Schülerzahlen
voraussichtlich unter 92 (Mindestgröße einzügige Grundschule) bleiben werden.
Auf die Anlage 3 der Einladung wird verwiesen.
Da
die in 2007 angebauten OGS-Container ohne Landeszuschüsse aus Eigenmitteln der Stadt finanziert wurden,
wären bei einer Aufgabe des Schulstandortes Unterbruch und einer anderen
Nutzung der Container keine Zuwendungen zurückzuzahlen.
Die
Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen am ehemaligen Schulgebäude der Hauptschule
Heinsberg haben bereits im Hinblick auf den Umzug der Grundschule Heinsberg
begonnen. Umfangreiche Brandschutzmodifikationen, die zwischenzeitlich Stand
der Technik sind und die Schaffung barrierefreier Räumlichkeiten, um auch
behinderte Kinder zukünftig beschulen zu können, sind Bestandteil der
Maßnahmen. Mit einem Umzug der Grundschule in das ehemalige Hauptschulgebäude
ist zum Ende des Jahres zu rechnen. Die Herrichtung der neuen OGS-Räume in den
ehemaligen naturwissenschaftlichen Räumen wird voraussichtlich bis spätestens
zum Ende des laufenden Schuljahres abgeschlossen sein. Die Zusammenlegung der
Standorte Heinsberg und Unterbruch ist damit problemlos möglich.
Die
Sanierungskosten des ehemaligen Hauptschulgebäudes belaufen sich auf etwa
764.000 € (siehe Anlage 4
der Einladung).
Die
Schulkonferenz wurde am 5.11.2015 wegen der in Rede stehenden Schließung des
Nebenstandortes Unterbruch angehört. Sie hat die Schließung des Standortes
Unterbruch einstimmig abgelehnt. Die Stellungnahme der Schulkonferenz zu diesem
Punkt war der Einladung als Anlage
5 beigefügt.
Die
Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die
bemängelte Schulhof- und Turnhallensituation ist vorübergehend. Die Betreibung
der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in den beiden Turnhallen der Schule
und auf einem Teilbereich des Schulhofes ist bis Februar 2016 befristet.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass eine über diesen Termin hinausgehende
Inanspruchnahme des Geländes als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge nicht
mehr erforderlich ist. Selbst bei einer Verlängerung der Maßnahme verbleiben
noch 5 Monate bis zum Beginn des Schuljahres 2016/2017. Im Übrigen wird darauf
verwiesen, dass die ohne den Flüchtlingsbereich zur Verfügung stehenden
Pausenhofflächen beider Schulen von der Gesamtgröße her, auch bei 80 Schülern
mehr, ausreichend wären.
Bezüglich
der Schülerbeförderung wird auf die Schülerfahrkostenverordnung verwiesen. Dem
Schulträger obliegt eine Kostentragungs-, keine Beförderungspflicht. Es ist
allerdings beabsichtigt, den Unterbrucher Schülerinnen und Schülern eine
Schülerjahreskarte für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu stellen.
Bezüglich der schon vorliegenden Hinweise, dass die Linienbusse, die von
Unterbruch in Richtung Heinsberg fahren, bereits mit den Schülerinnen und
Schülern der Schulen der Sekundarstufe I und II in Heinsberg überfüllt sein
sollen, wurde Kontakt mit der
WestVerkehr GmbH, als Träger des ÖPNV, aufgenommen. Die WestVerkehr GmbH ist
derzeit beauftragt, ein Beförderungskonzept zu erstellen, welches u.a.
sicherstellen muss, dass die Busse nicht überfüllt sind und die Grundschulkinder
ohne Probleme von Unterbruch ohne Umsteigen bis unmittelbar zur Haltestelle vor
der Schule in Heinsberg befördert werden. Gleiches gilt auch für den Rückweg.
Es
wird darauf hingewiesen, dass die Beförderung mittels ÖPNV von Grundschülern
aus dem Bereich Waldenrath/Straeten zur Grundschule Heinsberg reibungslos
funktioniert. Dies wurde auch vom Schulleiter bestätigt.
Gegebenenfalls
können die neuen Buskinder im Rahmen des Projektes „Winnie West“, welches von
der WestVerkehr GmbH in Zusammenarbeit mit den Verkehrssicherheitsberatern der
Kreispolizeibehörde Heinsberg angeboten wird, im Verhalten auf dem Weg zur
Haltestelle, an der Haltestelle, beim Ein- und Aussteigen, während der Busfahrt
als auch beim Überqueren der Straße, geschult werden.
Dass
der Grundschulverbund Heinsberg-Unterbruch ein pädagogisch sehr gut
funktionierendes System darstellt, steht außer Frage. Eine Einschränkung der
pädagogischen Vielfalt bei Zentralisierung auf einen Schulstandort ist aber
nicht erkennbar. Ein großer Schulstandort kann wegen seiner größeren Ressourcen
den Kindern in vielerlei Hinsicht mehr bieten als ein kleiner Standort. Diese
Meinung vertritt auch der zuständige Schulrat und wurde auch vom Schulleiter
des Grundschulverbundes Heinsberg-Unterbruch auf der Informationsveranstaltung
bestätigt.
Eine
Unterschriftenliste gegen die Schließung des Schulstandortes Unterbruch und der
Schriftverkehr zwischen der IG “Rettet die Grundschule Unterbruch” und der
Stadt Heinsberg waren der Einladung als Anlage 6 beigefügt.
Grundschulverbund
Karken-Kempen
Inhalt
der Agenda sind auch die Schließung des Grundschulstandortes in Kempen, der
anschließende Rückbau des Gebäudes und die Verwertung des Grundstücks. Der Unterricht soll künftig zentral am
Standort Karken erfolgen.
An
der Grundschule in Kempen werden derzeit 83 Kinder beschult. Statistische
Auswertungen für die folgenden Schuljahre belegen, dass die Schülerzahlen im
Ort Kempen deutlich zurückgehen. Dies ist auch aus der Anlage 7 der Einladung ersichtlich.
Aufgrund
der Flächenüberhänge in der Grundschule Karken ist es möglich, den einzügigen
Nebenstandort Kempen aufzugeben und die 4 Klassen in Karken zu beschulen. Das
dortige Schulgebäude ist auf eine Zweizügigkeit ausgerichtet, wobei die derzeit
genutzten Räume der OGS wieder in Klassenräume umgewandelt werden können. Zur
Unterbringung der OGS werden die freiwerdenden 4 Containerklassen der
Grundschule Heinsberg, die dort derzeit auch von der OGS belegt sind, abgebaut
und bis zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 am Schulstandort Karken
betriebsfertig aufgestellt.
Die
Schulkonferenz des Grundschulstandortes Karken-Kempen hat sich am 18.11.2015
mit dem Thema befasst und eine Schließung des Nebenstandortes Kempen einstimmig
abgelehnt. Da das Protokoll zum Zeitpunkt der Erstellung der Einladung zur Sitzung noch nicht vorlag,
wurde es mit einer Stellungnahme der
Verwaltung mit Schreiben vom 30.11.2015 nachgereicht.
Gemeinschaftsgrundschule
Randerath-Porselen
Die
Zusammenlegung der Schulstandorte in Porselen und Randerath zu einem
gemeinsamen Schulstandort in Randerath sowie der Umzug des Kindergartens Horst
in das sodann leer stehende Grundschulgebäude in Porselen ist ebenfalls
Bestandteil der Agenda. Im Anschluss an den Umzug des Kindergartens Horst ist
eine Veräußerung des jetzigen Kindergartengebäudes nebst Mietwohnungen
angedacht.
Im
Grundschulgebäude Porselen werden derzeit die Schuljahre 1 und 2 unterrichtet.
Die Kinder der 3. und 4. Jahrgänge besuchen das Schulgebäude in Randerath. Die
Kinder der OGS werden alle in Randerath
betreut. Die Kinder aus den Klassen 1 und 2, die an der OGS teilnehmen, werden
mittags per Bus vom Schulgebäude Porselen nach Randerath gefahren.
Ab
dem Schuljahr 2016/2017 sind alle Klassen der Gemeinschaftsgrundschule
Randerath-Porselen einzügig. Die jetzigen 2 vierten Klassen scheiden mit Ablauf
des laufenden Schuljahres aus. Die Prognosen für die Zukunft spiegeln eine
fortbestehende Einzügigkeit der Schule wieder. Bedingt dadurch, könnte der
Unterricht am Schulstandort Randerath zentralisiert werden. Die Räumlichkeiten
des Schulgebäudes Randerath würden es zulassen, dass 4 Klassen beschult werden,
jedoch müsste ein OGS-Raum oder der zentrale Medienraum, der auch als Raum für
Musikunterricht genutzt wird, aufgegeben werden. Es bleibt zu überdenken, ob
nicht zusätzlicher Raum durch eine Containerklasse geschaffen werden kann, da
die vorhandenen OGS-Räume aufgrund der stetig wachsenden Teilnehmerzahl
benötigt werden und laut Schulleitung ein zusätzlicher Ausweichraum, wie der
jetzige Medienraum, erforderlich ist.
Die
Schulkonferenz hat sich mit der Thematik in ihrer Sitzung am 23.11.2015
befasst. Das Protokoll der Sitzung lag bei Erstellung der Sitzungsunterlagen
noch nicht vor. Es wurde mit einer Stellungnahme der Verwaltung mit Schreiben
vom 30.11.2015 nachgereicht.
Konzept /
Gesamtergebnis
Im
Rahmen der Überprüfungen hat sich ergeben, dass aus derzeitiger und
mittelfristiger Sicht die Schulstandorte Heinsberg, Oberbruch, Dremmen,
Randerath, Straeten, Kirchhoven und Karken notwendig sind und auf Dauer
fortgeführt werden, da die aktuellen Schülerzahlen und die Prognosezahlen für
die Folgejahre bestätigen, dass diese Schulstandorte auch in den nächsten
Jahren Bestand haben werden und notwendige Investitionen längerfristig rechtfertigen.
Der
Grundschulverbund Grebben-Schafhausen muss weiter beobachtet werden. Dies gilt
insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der Mercator-/Don-Bosco-Schule und
der baulichen Mängel in Grebben.
Für
eine Schließung zum Schuljahresbeginn 2016/2017 kommen in Betracht:
* Nebenstandort Unterbruch des
Grundschulverbundes Heinsberg-Unterbruch
* Nebenstandort Kempen des
Grundschulverbundes Karken-Kempen
* Schulstandort Porselen der
Gemeinschaftsgrundschule Randerath-Porselen
Aufgrund
der derzeitigen Schülerzahlen und der Prognosezahlen für die Zukunft ist bei
diesen Schulen die Zentralisierung an einem Schulstandort möglich.
Ein
Bedürfnis zur Weiterführung der Schulnebenstandorte Unterbruch, Kempen und
Porselen besteht im Hinblick auf die Entwicklung des Schüleraufkommens, wie
oben ausgeführt, nicht. Auch ein von Teilen der Elternschaft geäußerter Wille,
die oben genannten Schulnebenstandorte zu erhalten, vermag ein Bedürfnis für
den Erhalt der genannten Schulnebenstandsorte nicht zu begründen, da weitere
Standorte der gleichen Schulform in zumutbarer Entfernung vorgehalten
werden.
Durch
die angedachten Schließungen der Schulgebäude ergeben sich aus wirtschaftlicher
und langfristiger Sicht
Einsparmöglichkeiten, da die notwendigen Aufwendungen für die Schulstandorte entfallen.
Diesbezüglich wird auf die Anlage
8 der Einladung verwiesen. Diese bietet i.V.m. Anlage 2 der Einladung
aktualisierte Angaben zu Einsparungen im Bereich der Bewirtschaftungskosten und
ansonsten notwendigen Instandsetzungsaufwendungen.
Nicht
nur aus der Sicht des Gebäudemanagements sind kleine Schulen als relativ
unwirtschaftlich zu beurteilen. Sie werfen auch eher schulorganisatorische
Probleme auf, insbesondere bei Ausfall von Lehrkräften oder Aufrechterhaltung
von Ganztagsangeboten.
Einer
Schließung der Schulstandorte mit Zentralisierung an einem Standort steht auch
aus schulfachlicher Sicht nichts entgegen. Die Schulaufsicht des Kreises
Heinsberg hat an den Sitzungen der Schulkonferenzen des Grundschulverbundes
Heinsberg-Unterbruch und Karken-Kempen teilgenommen. Schulrat Esser wies
allgemein auf die Vorteile von Schulen mit nur einem größeren Standort hin. Aus
pädagogischer und organisatorischer Sicht böten sich für größere Schulstandorte
bessere Möglichkeiten der Beschulung an, da größere Standorte zumeist auch ein
größeres Lernangebot bieten könnten. Zudem sei bei krankheitsbedingtem
Lehrerausfall die Vertretung besser zu koordinieren, was zu weniger
Unterrichtsausfall führen würde.
Die
zu fassenden Beschlüsse sind auf die Schließung der genannten
Grundschulstandorte gerichtet. Diese sind nach ihrer Art und Bedeutung in
besonderer Weise auf eine alsbaldige Durchsetzbarkeit ausgerichtet und
angewiesen. Insoweit wird empfohlen, die sofortige Vollziehung der Beschlüsse
aus den nachfolgenden Gründen anzuordnen:
Der
Beschluss als Schulorganisationsakt regelt nicht nur das Verhältnis einer
Behörde zu einem Einzelnen, sondern ist auf die Neuorganisation der
Schulorganisation im betroffenen Bereich gerichtet, die folgeweise eine Vielzahl
von bestehenden und zukünftigen Rechtsbeziehungen zu Eltern, Schülern und
Lehrern betrifft und somit vielfältige Auswirkungen auf die am Schulleben
Beteiligten (einschließlich der anderen Grundschulen) entfaltet. Alle
Beteiligten, auch die Schulaufsicht im Hinblick auf die für die
Lehrerversorgung benötigte Planungssicherheit, müssen dementsprechend
verbindlich erfahren, ob die beschlossenen Maßnahmen tatsächlich auch zu den
beschlossenen Fristen umgesetzt werden. Diese Verlässlichkeit kann gegenwärtig
nur durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung erreicht werden. Mithin ist
die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse geboten.