Beschluss:

 

Nach ausführlicher Aussprache wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

a)         Das vorgenannte Konzept über die Weiterführung bzw. Schließung von Grundschulstandorten wird beschlossen.

 

            Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

            Ja 9  Nein 5  Enthaltung  2   

           

b)         Es wird beschlossen, den Schulnebenstandort Unterbruch des Grundschulverbundes Heinsberg-Unterbruch zum Schuljahr 2016/2017 zu schließen und den Unterricht zentral am Schulstandort in Heinsberg durchzuführen.

 

             Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

            Ja 9  Nein 5  Enthaltung  2   

 

 

c)         Es wird beschlossen, den Schulnebenstandort Kempen des Grundschulverbundes Karken-Kempen zum Schuljahr 2016/2017 zu schließen und den Unterricht zentral am Schulstandort in Karken durchzuführen.

 

            Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

            Ja 9  Nein 5  Enthaltung  2   

 

 

d)         Es wird beschlossen, den Schulstandort Porselen der Gemeinschaftsgrundschule Randerath-Porselen zum Schuljahr 2016/2017 zu schließen und den Unterricht aller Jahrgänge zentral am Schulstandort in Randerath durchzuführen.

 

            Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

            Ja 10  Nein 4  Enthaltung  2 

 

e)         Es wird beschlossen, die sofortige Vollziehung der Beschlüsse zu den      Punkten b) bis d)  gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung         im öffentlichen Interesse anzuordnen.

 

            Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

            Ja 9  Nein 5  Enthaltung  2   

.


Die Stadt Heinsberg verfügt aktuell über 8 Grundschulen an 12 Standorten. Aufgrund  sinkender Schülerzahlen (Vergleich Schuljahr 2000/01 bis Schuljahr 2012/13 = minus 657 Grundschüler) wurden zum Schuljahr 2013/2014 zur Erhaltung kleinerer Schulstandorte 3 Grundschulverbünde mit jeweils Haupt- und Nebenstandort gegründet (Heinsberg-Unterbruch mit Nebenstandort Unterbruch, Grebben-Schafhausen mit Nebenstandort Schafhausen und Karken-Kempen mit Nebenstandort Kempen).

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen kommt im Rahmen einer 2014 durchgeführten Prüfung unter Berücksichtigung der Schülerzahlenprognosen für die nächsten Jahre zu dem Ergebnis, dass in Heinsberg ein Flächenüberhang bei den Grundschulen von ca. 4.100 m² besteht. Dies entspricht in etwa der Größe von 2 Grundschulen und macht weitere Entscheidungen über die Schließung einzelner Grundschulstandorte notwendig. Zwecks Abbau dieser Überkapazitäten empfiehlt die Gemeindeprüfungsanstalt, mehrere Grundschulen nicht nur schulorganisatorisch (Schulverbünde), sondern räumlich zusammenzulegen. Damit müsse eine Umnutzung oder vollständige Aufgabe der freigewordenen Gebäude einhergehen. Im Prüfbericht wird darauf hingewiesen, dass sich folgende Maßnahmen anbieten:

 

  • Aufgabe des kleinsten Grundschulgebäudes in Porselen.
  • Aufgabe des Grundschulgebäudes Kempen.
  • Zentralisierung des Schulbetriebes beim Grundschulverbund Grebben-Schafhausen an einem Standort.
  • Einbeziehung des mittelfristig frei werdenden Hauptschulgebäudes in Heinsberg unter Aufgabe anderer Schulgebäude, beispielsweise jene des Grundschulverbundes Heinsberg-Unterbruch.

 

Der Flächenüberhang von ca. 4.100 m² hat sich zwischenzeitlich erweitert, da die Hauptschule Heinsberg zum 31.07.2015 geschlossen wurde und das freigewordene Schulgebäude künftig von der Grundschule Heinsberg genutzt werden soll.

 

Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 30.09.2015 die Agenda 2025 beschlossen. Hierbei handelt es sich um einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Herbeiführung des Haushaltsausgleichs bis zum Jahre 2025. Der damit formulierte Auftrag an die Verwaltung umfasst unter anderem die Prüfung der Optimierung im Bereich der städtischen Immobilien in Abhängigkeit von Nutzung und Schülerzahlen (z.B. an den Grundschulen in Karken/Kempen, Heinsberg/Unterbruch und Randerath/Porselen) durch Umnutzungen, Zusammenlegungen und Schließungen. Im Falle von Schließungen soll durch das dann ungenutzte Grundvermögen Bauland erschlossen werden. Maßnahmen sind in diesem Bereich nicht vorzunehmen, sofern dies förderschädlich für seinerzeit erhaltene Zuwendungen etc. ist.

 

Gemäß § 81 Abs. 2 SchulG beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist. Der Beschluss des Schulträgers bedarf nach § 81 Abs. 3 SchulG der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Die Schule ist gemäß § 76 Nr. 1 SchulG zu beteiligen.

 

Die Betrachtung der einzelnen Grundschulstandorte anhand der Schülerzahlen der vergangenen Schuljahre, der aktuellen Schülerzahlen und der Prognosen bis zum Schuljahr 2021/2022 (Anlage 1 der Einladung) sowie Kostenbetrachtungen bezüglich notwendiger Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten (Anlage 2  der Einladung – berichtigt durch eine als Tischvorlage ausgehändigte tabellarische Übersicht) ergibt folgendes:

 

 

Grundschule Oberbruch

 

Die Grundschule Oberbruch mit derzeit 121 Schülern ist seit dem Schuljahr 2015/2016 eine Schule des gemeinsamen Lernens. Die Prognosen der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2021/22 spiegeln wieder, dass die Anzahl der im Schulbezirk lebenden Schüler ausreicht, um die Schule zweizügig fortzuführen.

Alter und Zustand des Schulgebäudes lassen mindestens mittelfristig eine weitere Nutzung zu.

 

 

Grundschule Dremmen

 

Derzeit werden an der Grundschule Dremmen 130 Schüler geführt. Die zukünftigen Schülerzahlen aus dem Ortsbereich liegen laut Prognosen zukünftig je Jahrgang zwischen 28 und 36. Diese Schule wäre sicher einzügig bzw. zweizügig führbar.

Unter Berücksichtigung des Zustandes und des Alters ist das Schulgebäude noch langfristig nutzbar.  

 

 

Grundschule Straeten

 

Die Grundschule Straeten hat derzeit 119 Schüler. Die Schule deckt mit Straeten, Waldenrath, Aphoven, Laffeld, Scheifendahl, Erpen, Dorath und Pütt einen großflächigen Bereich ab und liegt nicht zentral sondern an der Grenze des Stadtgebietes. Aufgrund der Prognosezahlen ist ein tendenzielles Wachstum zu erwarten. Ab dem Schuljahr 2017/2018 bis zum letztmöglichen Auswertungszeitraum (Schuljahr 2021/22) dürften die Schülerzahlen ausreichend sein, um zweizügig zu fahren. Gebäudezustand und –alter lassen dies langfristig zu.

 

 

Grundschule Kirchhoven

 

Die Grundschule Kirchhoven ist neben der Grundschule Oberbruch und der Grundschule Heinsberg die dritte Schule des gemeinsamen Lernens im Primarbereich. Die aktuelle Schülerzahl beläuft sich auf 163, zukünftige Tendenz zweizügig.

Die 1960 errichtete Schule ist sanierungsbedürftig. Der Kostenaufwand beläuft sich auf etwa 500.000 € zuzüglich der Kosten für eine energetische Sanierung. Hinsichtlich der steigenden OGS-Zahlen ist evtl. eine Erweiterung erforderlich.

 

 

Grundschulverbund Grebben-Schafhausen

 

Den Schulverbund besuchen in diesem Schuljahr 172 Kinder, wovon 90 in Grebben (4 Klassen) und 82 in Schafhausen (4 Klassen) unterrichtet werden. Die Schulstandorte bieten sich, auch aufgrund der räumlichen Nähe, für eine Zentralisierung an. Die räumlichen Verhältnisse im Schafhausener Schulgebäude reichen für eine Zusammenlegung nicht aus. Die Grundschule Grebben könnte zwar die Klassen aus Schafhausen aufnehmen, jedoch wären für die OGS (Grebben derzeit 34 Kinder / Schafhausen 63 Kinder) zusätzliche Räumlichkeiten zu schaffen. Bei der Beurteilung, ob sich hier eine Investition auf Dauer rechnet, muss berücksichtigt werden, dass der Keller des Schulgebäudes aufgrund der Entwicklung der Grundwasserstände massive Feuchtigkeitsschäden aufweist und eine Behebung dieser Mängel, wenn  überhaupt möglich, mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Eine Zusammenlegung der Schulstandorte ist aus diesem Grund derzeit unwirtschaftlich und nicht umsetzbar. Außerdem ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung der Mercator-/Don-Bosco-Schule in Heinsberg-Oberbruch zu beobachten. Das Schulgebäude ist Eigentum der Stadt Heinsberg und zunächst bis  Ende 2017 an den Kreis Heinsberg als Schulträger der Mercator-/Don-Bosco-Schule vermietet. Mittelfristig wird das Schulgebäude der Stadt, ggf. auch nach städtischer Kündigung, wieder zur Verfügung stehen. Über die mögliche Verwendung ist zu gegebener Zeit zu beraten und zu planen, so dass dann eine Entscheidung für den Raum Schafhausen, Grebben und Oberbruch unter Einbeziehung einer ggf. zweizügigen Grundschule in Dremmen getroffen werden kann.

Eine Verlegung des Teilstandortes Schafhausen nach Heinsberg ist nicht möglich, da die Grundschulverbünde Heinsberg-Unterbruch und Grebben-Schafhausen dann in Verbindung mit der Gründung eines neuen Grundschulverbundes Heinsberg-Schafhausen aufzulösen wären. Auf lange Sicht ist weder die Grundschule Grebben noch die Grundschule Unterbruch dauerhaft als  eigenständiger Grundschulstandort überlebensfähig.

 

 

Grundschulverbund Heinsberg-Unterbruch

 

Zum Schuljahr 2014/2015 wurde die Gemeinschaftshauptschule Heinsberg I geschlossen. Bestandteil der Agenda 2025 ist u.a. der Umzug der Grundschule Heinsberg in das jetzt freie Gebäude der Hauptschule Heinsberg. Weiterhin beinhaltet sie die Vorbereitung der Schließung des Grundschulstandortes Unterbruch und die Zentralisierung des Unterrichts am Standort Heinsberg. Damit verbunden ist der Rückbau der Grundschulgebäude in Heinsberg und Unterbruch. Über die Verwendung der Grundstücke wird zu gegebener Zeit beraten.

 

Die im Vorfeld stattgefundenen Überprüfungen, auch im Rahmen von Begehungen mit der Schulleitung der Grundschule Heinsberg, führten zu dem Ergebnis, dass in den Räumlichkeiten der ehemaligen Hauptschule eine vierzügige Grundschule problemlos untergebracht werden kann. Nach Umbau stehen 18 Klassenräume und 12 OGS-Räume zuzüglich Fachräume zur Verfügung. Das bedeutet, dass auch die Klassen des Nebenstandortes Unterbruch mit in das Gebäude aufgenommen werden können. Berücksichtigt wurde auch, dass wegen der hohen Anzahl an Kindern, die an der OGS teilnehmen,  ausreichende OGS-Räume zur Verfügung stehen. Die Grundschule Heinsberg nutzt im Übrigen bereits seit Jahren freie Räumlichkeiten im Hauptschulgebäude mit.

 

Zum Schuljahr 2013/2014 wurde der Grundschulverbund Heinsberg-Unterbruch gegründet, um den Standort Unterbruch als Nebenstandort eines Grundschulverbundes erhalten zu können, denn eine räumliche Zusammenlegung beider Schulen an einem Schulstandort war seinerzeit noch nicht möglich. Die räumlichen Kapazitäten am jetzigen Schulstandort der Grundschule Heinsberg reichten hierfür nicht aus.

 

Die Prognosen hinsichtlich der voraussichtlichen Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2021/2022 lassen erkennen, dass auf Dauer mindestens von einer Vierzügigkeit beim Grundschulverbund Heinsberg-Unterbruch auszugehen ist. Hinsichtlich des Standortes Unterbruch zeigt die Entwicklung, dass die Schülerzahlen voraussichtlich unter 92 (Mindestgröße einzügige Grundschule) bleiben werden. Auf die Anlage 3 der Einladung wird verwiesen.

 

Da die in 2007 angebauten OGS-Container ohne Landeszuschüsse aus  Eigenmitteln der Stadt finanziert wurden, wären bei einer Aufgabe des Schulstandortes Unterbruch und einer anderen Nutzung der Container keine Zuwendungen zurückzuzahlen.

 

Die Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen am ehemaligen Schulgebäude der Hauptschule Heinsberg haben bereits im Hinblick auf den Umzug der Grundschule Heinsberg begonnen. Umfangreiche Brandschutzmodifikationen, die zwischenzeitlich Stand der Technik sind und die Schaffung barrierefreier Räumlichkeiten, um auch behinderte Kinder zukünftig beschulen zu können, sind Bestandteil der Maßnahmen. Mit einem Umzug der Grundschule in das ehemalige Hauptschulgebäude ist zum Ende des Jahres zu rechnen. Die Herrichtung der neuen OGS-Räume in den ehemaligen naturwissenschaftlichen Räumen wird voraussichtlich bis spätestens zum Ende des laufenden Schuljahres abgeschlossen sein. Die Zusammenlegung der Standorte Heinsberg und Unterbruch ist damit problemlos möglich.

 

Die Sanierungskosten des ehemaligen Hauptschulgebäudes belaufen sich auf etwa 764.000 € (siehe Anlage 4 der Einladung).

 

Die Schulkonferenz wurde am 5.11.2015 wegen der in Rede stehenden Schließung des Nebenstandortes Unterbruch angehört. Sie hat die Schließung des Standortes Unterbruch einstimmig abgelehnt. Die Stellungnahme der Schulkonferenz zu diesem Punkt war der Einladung als Anlage 5 beigefügt.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die bemängelte Schulhof- und Turnhallensituation ist vorübergehend. Die Betreibung der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in den beiden Turnhallen der Schule und auf einem Teilbereich des Schulhofes ist bis Februar 2016 befristet. Derzeit wird davon ausgegangen, dass eine über diesen Termin hinausgehende Inanspruchnahme des Geländes als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge nicht mehr erforderlich ist. Selbst bei einer Verlängerung der Maßnahme verbleiben noch 5 Monate bis zum Beginn des Schuljahres 2016/2017. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die ohne den Flüchtlingsbereich zur Verfügung stehenden Pausenhofflächen beider Schulen von der Gesamtgröße her, auch bei 80 Schülern mehr, ausreichend wären.

 

Bezüglich der Schülerbeförderung wird auf die Schülerfahrkostenverordnung verwiesen. Dem Schulträger obliegt eine Kostentragungs-, keine Beförderungspflicht. Es ist allerdings beabsichtigt, den Unterbrucher Schülerinnen und Schülern eine Schülerjahreskarte für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu stellen. Bezüglich der schon vorliegenden Hinweise, dass die Linienbusse, die von Unterbruch in Richtung Heinsberg fahren, bereits mit den Schülerinnen und Schülern der Schulen der Sekundarstufe I und II in Heinsberg überfüllt sein sollen, wurde  Kontakt mit der WestVerkehr GmbH, als Träger des ÖPNV, aufgenommen. Die WestVerkehr GmbH ist derzeit beauftragt, ein Beförderungskonzept zu erstellen, welches u.a. sicherstellen muss, dass die Busse nicht überfüllt sind und die Grundschulkinder ohne Probleme von Unterbruch ohne Umsteigen bis unmittelbar zur Haltestelle vor der Schule in Heinsberg befördert werden. Gleiches gilt auch für den Rückweg.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beförderung mittels ÖPNV von Grundschülern aus dem Bereich Waldenrath/Straeten zur Grundschule Heinsberg reibungslos funktioniert. Dies wurde auch vom Schulleiter bestätigt.

Gegebenenfalls können die neuen Buskinder im Rahmen des Projektes „Winnie West“, welches von der WestVerkehr GmbH in Zusammenarbeit mit den Verkehrssicherheitsberatern der Kreispolizeibehörde Heinsberg angeboten wird, im Verhalten auf dem Weg zur Haltestelle, an der Haltestelle, beim Ein- und Aussteigen, während der Busfahrt als auch beim Überqueren der Straße, geschult werden.

 

Dass der Grundschulverbund Heinsberg-Unterbruch ein pädagogisch sehr gut funktionierendes System darstellt, steht außer Frage. Eine Einschränkung der pädagogischen Vielfalt bei Zentralisierung auf einen Schulstandort ist aber nicht erkennbar. Ein großer Schulstandort kann wegen seiner größeren Ressourcen den Kindern in vielerlei Hinsicht mehr bieten als ein kleiner Standort. Diese Meinung vertritt auch der zuständige Schulrat und wurde auch vom Schulleiter des Grundschulverbundes Heinsberg-Unterbruch auf der Informationsveranstaltung bestätigt. 

 

Eine Unterschriftenliste gegen die Schließung des Schulstandortes Unterbruch und der Schriftverkehr zwischen der IG “Rettet die Grundschule Unterbruch” und der Stadt Heinsberg waren der Einladung als Anlage 6 beigefügt.

 

 

Grundschulverbund Karken-Kempen

 

Inhalt der Agenda sind auch die Schließung des Grundschulstandortes in Kempen, der anschließende Rückbau des Gebäudes und die Verwertung des Grundstücks.  Der Unterricht soll künftig zentral am Standort Karken erfolgen.

 

An der Grundschule in Kempen werden derzeit 83 Kinder beschult. Statistische Auswertungen für die folgenden Schuljahre belegen, dass die Schülerzahlen im Ort Kempen deutlich zurückgehen. Dies ist auch aus der Anlage 7 der Einladung ersichtlich.

 

Aufgrund der Flächenüberhänge in der Grundschule Karken ist es möglich, den einzügigen Nebenstandort Kempen aufzugeben und die 4 Klassen in Karken zu beschulen. Das dortige Schulgebäude ist auf eine Zweizügigkeit ausgerichtet, wobei die derzeit genutzten Räume der OGS wieder in Klassenräume umgewandelt werden können. Zur Unterbringung der OGS werden die freiwerdenden 4 Containerklassen der Grundschule Heinsberg, die dort derzeit auch von der OGS belegt sind, abgebaut und bis zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 am Schulstandort Karken betriebsfertig aufgestellt.

 

Die Schulkonferenz des Grundschulstandortes Karken-Kempen hat sich am 18.11.2015 mit dem Thema befasst und eine Schließung des Nebenstandortes Kempen einstimmig abgelehnt. Da das Protokoll zum Zeitpunkt der Erstellung  der Einladung zur Sitzung noch nicht vorlag, wurde es  mit einer Stellungnahme der Verwaltung mit Schreiben vom 30.11.2015 nachgereicht.

 

Gemeinschaftsgrundschule Randerath-Porselen

 

Die Zusammenlegung der Schulstandorte in Porselen und Randerath zu einem gemeinsamen Schulstandort in Randerath sowie der Umzug des Kindergartens Horst in das sodann leer stehende Grundschulgebäude in Porselen ist ebenfalls Bestandteil der Agenda. Im Anschluss an den Umzug des Kindergartens Horst ist eine Veräußerung des jetzigen Kindergartengebäudes nebst Mietwohnungen angedacht.

 

Im Grundschulgebäude Porselen werden derzeit die Schuljahre 1 und 2 unterrichtet. Die Kinder der 3. und 4. Jahrgänge besuchen das Schulgebäude in Randerath. Die Kinder der  OGS werden alle in Randerath betreut. Die Kinder aus den Klassen 1 und 2, die an der OGS teilnehmen, werden mittags per Bus vom Schulgebäude Porselen nach Randerath gefahren.

 

Ab dem Schuljahr 2016/2017 sind alle Klassen der Gemeinschaftsgrundschule Randerath-Porselen einzügig. Die jetzigen 2 vierten Klassen scheiden mit Ablauf des laufenden Schuljahres aus. Die Prognosen für die Zukunft spiegeln eine fortbestehende Einzügigkeit der Schule wieder. Bedingt dadurch, könnte der Unterricht am Schulstandort Randerath zentralisiert werden. Die Räumlichkeiten des Schulgebäudes Randerath würden es zulassen, dass 4 Klassen beschult werden, jedoch müsste ein OGS-Raum oder der zentrale Medienraum, der auch als Raum für Musikunterricht genutzt wird, aufgegeben werden. Es bleibt zu überdenken, ob nicht zusätzlicher Raum durch eine Containerklasse geschaffen werden kann, da die vorhandenen OGS-Räume aufgrund der stetig wachsenden Teilnehmerzahl benötigt werden und laut Schulleitung ein zusätzlicher Ausweichraum, wie der jetzige Medienraum, erforderlich ist.

 

Die Schulkonferenz hat sich mit der Thematik in ihrer Sitzung am 23.11.2015 befasst. Das Protokoll der Sitzung lag bei Erstellung der Sitzungsunterlagen noch nicht vor. Es wurde mit einer Stellungnahme der Verwaltung mit Schreiben vom 30.11.2015 nachgereicht.

 

Konzept / Gesamtergebnis

 

Im Rahmen der Überprüfungen hat sich ergeben, dass aus derzeitiger und mittelfristiger Sicht die Schulstandorte Heinsberg, Oberbruch, Dremmen, Randerath, Straeten, Kirchhoven und Karken notwendig sind und auf Dauer fortgeführt werden, da die aktuellen Schülerzahlen und die Prognosezahlen für die Folgejahre bestätigen, dass diese Schulstandorte auch in den nächsten Jahren Bestand haben werden und notwendige Investitionen längerfristig rechtfertigen.

 

Der Grundschulverbund Grebben-Schafhausen muss weiter beobachtet werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der Mercator-/Don-Bosco-Schule und der baulichen Mängel in Grebben.

 

Für eine Schließung zum Schuljahresbeginn 2016/2017 kommen in Betracht:

 

*           Nebenstandort Unterbruch des Grundschulverbundes Heinsberg-Unterbruch

*          Nebenstandort Kempen des Grundschulverbundes Karken-Kempen

*           Schulstandort Porselen der Gemeinschaftsgrundschule Randerath-Porselen

 

 

Aufgrund der derzeitigen Schülerzahlen und der Prognosezahlen für die Zukunft ist bei diesen Schulen die Zentralisierung an einem Schulstandort möglich.

 

Ein Bedürfnis zur Weiterführung der Schulnebenstandorte Unterbruch, Kempen und Porselen besteht im Hinblick auf die Entwicklung des Schüleraufkommens, wie oben ausgeführt, nicht. Auch ein von Teilen der Elternschaft geäußerter Wille, die oben genannten Schulnebenstandorte zu erhalten, vermag ein Bedürfnis für den Erhalt der genannten Schulnebenstandsorte nicht zu begründen, da weitere Standorte der gleichen Schulform in zumutbarer Entfernung vorgehalten werden.   

 

Durch die angedachten Schließungen der Schulgebäude ergeben sich aus wirtschaftlicher und langfristiger Sicht  Einsparmöglichkeiten, da die notwendigen Aufwendungen  für die Schulstandorte entfallen. Diesbezüglich wird auf die Anlage 8 der Einladung verwiesen. Diese bietet i.V.m. Anlage 2 der Einladung aktualisierte Angaben zu Einsparungen im Bereich der Bewirtschaftungskosten und ansonsten notwendigen Instandsetzungsaufwendungen.

 

Nicht nur aus der Sicht des Gebäudemanagements sind kleine Schulen als relativ unwirtschaftlich zu beurteilen. Sie werfen auch eher schulorganisatorische Probleme auf, insbesondere bei Ausfall von Lehrkräften oder Aufrechterhaltung von Ganztagsangeboten.

 

Einer Schließung der Schulstandorte mit Zentralisierung an einem Standort steht auch aus schulfachlicher Sicht nichts entgegen. Die Schulaufsicht des Kreises Heinsberg hat an den Sitzungen der Schulkonferenzen des Grundschulverbundes Heinsberg-Unterbruch und Karken-Kempen teilgenommen. Schulrat Esser wies allgemein auf die Vorteile von Schulen mit nur einem größeren Standort hin. Aus pädagogischer und organisatorischer Sicht böten sich für größere Schulstandorte bessere Möglichkeiten der Beschulung an, da größere Standorte zumeist auch ein größeres Lernangebot bieten könnten. Zudem sei bei krankheitsbedingtem Lehrerausfall die Vertretung besser zu koordinieren, was zu weniger Unterrichtsausfall führen würde.

 

Die zu fassenden Beschlüsse sind auf die Schließung der genannten Grundschulstandorte gerichtet. Diese sind nach ihrer Art und Bedeutung in besonderer Weise auf eine alsbaldige Durchsetzbarkeit ausgerichtet und angewiesen. Insoweit wird empfohlen, die sofortige Vollziehung der Beschlüsse aus den nachfolgenden Gründen anzuordnen:

 

Der Beschluss als Schulorganisationsakt regelt nicht nur das Verhältnis einer Behörde zu einem Einzelnen, sondern ist auf die Neuorganisation der Schulorganisation im betroffenen Bereich gerichtet, die folgeweise eine Vielzahl von bestehenden und zukünftigen Rechtsbeziehungen zu Eltern, Schülern und Lehrern betrifft und somit vielfältige Auswirkungen auf die am Schulleben Beteiligten (einschließlich der anderen Grundschulen) entfaltet. Alle Beteiligten, auch die Schulaufsicht im Hinblick auf die für die Lehrerversorgung benötigte Planungssicherheit, müssen dementsprechend verbindlich erfahren, ob die beschlossenen Maßnahmen tatsächlich auch zu den beschlossenen Fristen umgesetzt werden. Diese Verlässlichkeit kann gegenwärtig nur durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung erreicht werden. Mithin ist die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse geboten.