Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt, in Zukunft keine Sonderzahlungen  mehr an die Vereine für kulturelle Veranstaltungen von besonderem künstlerischen Wert und überörtlicher Bedeutung  zu leisten.


Laut einem Beschluss des Kulturausschusses vom 02.08.1973 wurde den Vereinen anheim gestellt, bei kulturellen Veranstaltungen von besonderem künstlerischen Wert Anträge zur Bestreitung der Unkosten an die Stadt zu stellen. In diesem Zusammenhang fasste der Ausschuss am 24.03.1987 den Beschluss, Konzerte von überörtlicher Bedeutung je Verein nur alle 3 Jahre zu fördern.

 

In den 80er und 90er-Jahren, zuletzt im Jahre 2000, wurden derartige Konzertveranstaltungen auf Antrag mit einem Zuschuss in Höhe des entstandenen Defizitbetrages, maximal jedoch 3.000,00 DM, gefördert.

 

Nachdem über Jahre keine entsprechenden Anträge mehr eingingen, hat der Schul- und Kulturausschuss in seiner Sitzung am 21.10.2015 beschlossen, dem Männergesangverein Dremmen auf dessen Antrag hin, zu den Kosten der Konzertveranstaltung am 18.10.2015 einen Zuschuss in Höhe des evtl. Defizitbetrages, höchstens jedoch 500,00 €, zu gewähren.

 

In diesem Zusammenhang beantragte die CDU-Fraktion den Beschluss zu fassen, in Zukunft keine derartigen Sonderzahlungen mehr an die Vereine zu leisten.

 

Da bei den übrigen Fraktionen noch weiterer Beratungsbedarf bestand, wurde einstimmig beschlossen, eine Beschlussfassung über diesen Antrag zu vertagen und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schul- und Kulturausschusses zu setzen.