Sitzung: 03.12.2015 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 40/00163
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt, in Zukunft keine Sonderzahlungen mehr an die Vereine für kulturelle Veranstaltungen von besonderem künstlerischen Wert und überörtlicher Bedeutung zu leisten.
Laut
einem Beschluss des Kulturausschusses vom 02.08.1973 wurde den Vereinen anheim
gestellt, bei kulturellen Veranstaltungen von besonderem künstlerischen Wert
Anträge zur Bestreitung der Unkosten an die Stadt zu stellen. In diesem
Zusammenhang fasste der Ausschuss am 24.03.1987 den Beschluss, Konzerte von
überörtlicher Bedeutung je Verein nur alle 3 Jahre zu fördern.
In
den 80er und 90er-Jahren, zuletzt im Jahre 2000, wurden derartige
Konzertveranstaltungen auf Antrag mit einem Zuschuss in Höhe des entstandenen
Defizitbetrages, maximal jedoch 3.000,00 DM, gefördert.
Nachdem
über Jahre keine entsprechenden Anträge mehr eingingen, hat der Schul- und
Kulturausschuss in seiner Sitzung am 21.10.2015 beschlossen, dem
Männergesangverein Dremmen auf dessen Antrag hin, zu den Kosten der
Konzertveranstaltung am 18.10.2015 einen Zuschuss in Höhe des evtl.
Defizitbetrages, höchstens jedoch 500,00 €, zu gewähren.
In
diesem Zusammenhang beantragte die CDU-Fraktion den Beschluss zu fassen, in
Zukunft keine derartigen Sonderzahlungen mehr an die Vereine zu leisten.
Da
bei den übrigen Fraktionen noch weiterer Beratungsbedarf bestand, wurde
einstimmig beschlossen, eine Beschlussfassung über diesen Antrag zu vertagen
und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schul- und Kulturausschusses
zu setzen.