Sitzung: 07.12.2015 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2015/Amt 60/00166
Beschluss:
Gegen
die Planfeststellung zur Erweiterung der bestehenden Abgrabung „Kaphof“ der
Firma KLK Kieswerk Laprell GmbH & Co. KG in Hückelhoven-Ratheim werden
keine Bedenken erhoben.
Die
Abgrabungsbehörde des Kreises Heinsberg
hat die Stadt Heinsberg mit Verfügung vom 23.10.2015 als Nachbarkommune zu
einer Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gem. § 68
Wasserhaushaltsgesetz zur Erweiterung der bestehenden Abgrabung der Firma KLK
Kieswerk Laprell Kaphof GmbH & Co. KG in Hückelhoven-Ratheim aufgefordert.
Die Firma KLK betreibt in
Hückelhoven-Ratheim eine Nassabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand.
Die Rohstofflagerstätte liegt in landwirtschaftlicher Flur südwestlich der
Stadt Hückelhoven, zwischen den Ortschaften Ratheim, Porselen und Hilfarth. Die
verkehrliche Anbindung der Rohstofflagerstätte erfolgt direkt an die K22
(Kaphofstraße). Von der K22 aus geht es auf die L227 in Richtung Heinsberg,
Mönchengladbach und in Richtung der Niederlande oder auf die K16 (Himmericher
Weg) in Richtung Randerath und Geilenkirchen.
Die Antragstellerin ist Inhaberin der mit Planfeststellungsbeschluss
"Kaphof" des Kreises Heinsberg vom 06.12.2002 genehmigten
Nassabgrabung mit anschließender Rekultivierung auf einer Fläche von ca. 59 ha.
Die Abgrabung soll nach Maßgabe des vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses
20 Jahre nach Beginn der Maßnahme und die Rekultivierung 22 Jahre nach Beginn
der Maßnahme abgeschlossen sein. Mit der Abgrabung wurde im Jahr 2006 begonnen,
die Laufzeit würde sich demnach bis zum Jahr 2026 bzw. 2028 erstrecken. Die
Abgrabung schreitet schneller voran als ursprünglich geplant. Dies ist vor
allem zurückzuführen auf eine starke Nachfrage nach dem hochwertigen
aufbereiteten Material. Des Weiteren ist die Abbautiefe nicht so groß, wie es
die im Vorfeld der Abgrabung durchgeführten Erkundungsbohrungen erwarten
ließen. Nach heutiger Einschätzung wird die genehmigte Lagerstätte früher
erschöpft sein als geplant. Um die Versorgung mit hochwertigen Rohstoffen aus
dieser Lagerstätte auch für die weitere Zukunft frühzeitig sicherzustellen und
um die Existenz und den Standort des Betriebes zu sichern wurde ein
Planfeststellungsantrag zur Erweiterung der Abgrabung Kaphof gem. § 68 WHG
vorgelegt.
Die Erweiterung umfasst eine Teilfläche südöstlich der
bestehenden Abgrabung im Umfang von etwa 6,8 ha sowie eine Teilfläche
nordwestlich der bestehenden Abgrabung im Umfang von etwa 38 ha. Die nordöstliche
Grenze wird durch die K22, die südwestliche Grenze durch den Erlenbach
gebildet.
Nach
kurzer Aussprache erfolgte die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.