Beschluss:

Die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Randerath wird nebst Begründung vom 05. November 2015 beschlossen.

 

 


Es ist beabsichtigt, am nordwestlichen  Rand der Ortslage Randerath zwischen der Straße „Am Hellenkamp“ und der L228 („Sandberg“) die Flächennutzungsplandarstellung im Bereich des ehemaligen Sportplatzes von „Grünfläche“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern. Das Verfahren zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg –Stadtteil Randerath soll als Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Randerath – Am Sandberg“ ausgeführt werden.

 

Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,89 ha.

 

Durch die Erschließung des Plangebietes soll insbesondere der starken Nachfrage nach Einfamilienhäusern Rechnung getragen und die planungsrechtlichen Grundlagen für eine auf den Stadtteil Randerath bezogene weitere Entwicklung als Wohnstandort geschaffen werden.

Der Plan zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Randerath wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Nach kurzer Vorstellung des Projekts und einer sich daran anschließenden Aussprache erfolgte die Abstimmung zu dem Beschlussvorschlag.