Sitzung: 07.12.2015 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: 2015/Amt 60/00169
Beschluss:
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Randerath – Am Sandberg“ wird nebst
Begründung vom 05. November 2015 beschlossen.
Es
ist beabsichtigt, am nordwestlichen Rand
der Ortslage Randerath zwischen der Straße „Am Hellenkamp“ und der L228
(„Sandberg“) ein Wohngebiet auszuweisen. Das Gebiet umfasst die Fläche des
ehemaligen Sportplatzes sowie teilweise den Wirtschaftsweg „Horster Kahrweg“
und soll mit einer aufgelockerten Bebauung städtebaulich dem vorhandenen
Gebietscharakter der Ortslage angeglichen werden.
Die
Erschließung soll sowohl über die Straße „Am Hellenkamp“ als auch über die L228
erfolgen.
Die
Vorentwurfsplanung sieht ein allgemeines Wohngebiet mit einer maximal
zweigeschossigen Bebauung vor. Auf Grund der Planung sollen 12 Baugrundstücke
entwickelt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,89 ha.
Durch
die Erschließung des Plangebietes soll insbesondere der starken Nachfrage nach
Einfamilienhäusern Rechnung getragen und die planungsrechtlichen Grundlagen für
eine auf den Stadtteil Randerath bezogene weitere Entwicklung als Wohnstandort
geschaffen werden.
Als
Parallelverfahren soll der Flächennutzungsplan im Rahmen der 38. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Randerath entsprechend
angepasst werden.
Der
Plan des Vorentwurfes wird in der Sitzung vorgestellt.
Nach
einer kurzen Aussprache und Vorstellung eines Bebauungsvorschlages erfolgte
sodann die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.