Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Randerath – Am Sandberg“ wird nebst Begründung vom 05. November 2015 beschlossen.

 

 


Es ist beabsichtigt, am nordwestlichen  Rand der Ortslage Randerath zwischen der Straße „Am Hellenkamp“ und der L228 („Sandberg“) ein Wohngebiet auszuweisen. Das Gebiet umfasst die Fläche des ehemaligen Sportplatzes sowie teilweise den Wirtschaftsweg „Horster Kahrweg“ und soll mit einer aufgelockerten Bebauung städtebaulich dem vorhandenen Gebietscharakter der Ortslage angeglichen werden.

Die Erschließung soll sowohl über die Straße „Am Hellenkamp“ als auch über die L228 erfolgen.

 

Die Vorentwurfsplanung sieht ein allgemeines Wohngebiet mit einer maximal zweigeschossigen Bebauung vor. Auf Grund der Planung sollen 12 Baugrundstücke entwickelt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,89 ha.

Durch die Erschließung des Plangebietes soll insbesondere der starken Nachfrage nach Einfamilienhäusern Rechnung getragen und die planungsrechtlichen Grundlagen für eine auf den Stadtteil Randerath bezogene weitere Entwicklung als Wohnstandort geschaffen werden.

Als Parallelverfahren soll der Flächennutzungsplan im Rahmen der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Randerath entsprechend angepasst werden.

Der Plan des Vorentwurfes wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Nach einer kurzen Aussprache und Vorstellung eines Bebauungsvorschlages erfolgte sodann die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.