Beschluss:

Die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg im Bereich „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ wird nebst Begründung vom 13. November 2015 beschlossen.

 

 


Es ist beabsichtigt, am südöstlichen Stadtrand der Innenstadt Heinsberg, im rückwärtigen Bereich der Linderner Straße (L228) und südlich des Brunnenweges angrenzend an die Straßenrandbebauung der Linderner Straße ein Wohngebiet zu entwickeln. Hierzu ist es erforderlich, im Flächennutzungsplan der Stadt Heinsberg die bisherige „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern.

 

Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha.

Durch die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg im Bereich „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ soll die Errichtung von neuem Wohnraum zur Deckung des Allgemeinbedarfs erreicht werden.

Das Vorhaben stellt zudem eine städtebaulich sinnvolle Einbindung in einen bereits durch Wohnbebauung umgebenen Bereich dar (Linderner Straße/Brunnenweg/Schleidener Aue).

Im Parallelverfahren soll die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Linderner Straße/Am Wassserwerk“ vollzogen werden.

Der Plan zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg im Bereich „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Nach kurzer Diskussion erfolgte die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.