Beschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ wird nebst Begründung vom 16. November 2015 beschlossen.

 


 

 

Es ist beabsichtigt, am südöstlichen Stadtrand der Innenstadt Heinsberg, im rückwärtigen Bereich der Linderner Straße (L228) und südlich des Brunnenweges angrenzend an die Straßenrandbebauung der Linderner Straße ein Wohngebiet zu entwickeln. Der Bebauungsplan dient an dieser Stelle der baulichen Nachverdichtung mit umgebungstypischen Wohngebäuden in lockerer Bauweise auf mittelgroßen Grundstücken.

 

Der Planbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha.

 

Durch den Bebauungsplan Nr. 72 „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ soll die Errichtung von neuem Wohnraum zur Deckung des Allgemeinbedarfs erreicht werden. Des Weiteren dient der Planbereich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Schaffung eines attraktiven Wohnstandortes am Stadtrand.

Das Vorhaben stellt zudem eine städtebaulich sinnvolle Einbindung in einen bereits durch Wohnbebauung umgebenen Bereich dar (Linderner Straße/Brunnenweg/Schleidener Aue).

Im Parallelverfahren soll die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Linderner Straße/Am Wassserwerk“ vollzogen werden.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 72 „Linderner Straße/Am Wasserwerk“ wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Ohne weitere Aussprache erfolgte die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.