Beschluss:

a) Die Aufstellung und der Entwurf der 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 11 in Heinsberg-Karken „Eckholderdriesch“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB werden nebst Begründung vom 05.11.2015 beschlossen.

 

b) Die Offenlage zum Entwurf der 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 11 in Heinsberg-Karken „Eckholderdriesch“ wird nebst Begründung vom 05.11.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung vom 04.03.2015 beschlossen, dass in vorhandenen Bebauungsplangebieten im Bedarfsfall die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten von eins auf zwei erweitert werden soll.

Da entsprechende Bauabsichten bestehen, ist beabsichtigt, im Rahmen einer 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 11 in Heinsberg-Karken „Eckholderdriesch“ die zulässige Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude um eine weitere auf nunmehr maximal zwei Wohneinheiten zu erhöhen. Darüber hinaus soll es ermöglicht werden, Stellplätze im Vorgartenbereich zwischen der Straßengrenze und der vorderen Baugrenze zu errichten. Dies ist notwendig, um für jede Wohneinheit unabhängig nutzbare Stellplätze auf den Grundstücken nachzuweisen. Bisher waren diese, wie auch Garagen, Carports und Nebenanlagen, nur innerhalb der Baugrenzen und in den seitlichen Abstandsflächen zulässig.

Die 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 11 kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Der Änderungsbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes mit einer Fläche von ca. 1,078 ha.

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 11 in Heinsberg-Karken „Eckholderdriesch“ wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Nach kurzer Aussprache erfolgten die Abstimmungen zu den Beschlussvorschlägen a) und b).