Beschluss:

a) Die Aufstellung und der Entwurf der 3. Änderung des des Bebauungsplanes Nr. 36 „Lieck – Horster Weg/Lindenstraße/Martinusstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB werden nebst Begründung vom 05.11.2015 beschlossen.

 

b) Die Offenlage zum Entwurf 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Lieck – Horster Weg/Lindenstraße/Martinusstraße“  wird nebst Begründung vom 05.11.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

 

 


Es ist beabsichtigt, im Rahmen einer 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Lieck – Horster Weg/Lindenstraße/Martinusstraße“ eine seinerzeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzte Fläche (Gem. Kirchhoven, Flur 19, Flurstück 962) an der Straße „Im Endebruch“, die jedoch nicht mit Spielgeräten bestückt wurde, in Baufläche umzuwandeln. Die Festsetzung als Spielplatz ist an dieser Stelle obsolet geworden, da in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz am „Horster Weg“ vorhanden und mittlerweile ausgebaut worden ist.

Die Fläche ist von gemischten Bauflächen umgeben. Der Änderungsbereich ist ca. 0,065 ha groß.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Lieck – Horster Weg/Lindenstraße/Martinusstraße“ kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Lieck – Horster Weg/Lindenstraße/Martinusstraße“ wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt 9 erklärte sich Stadtverordneter Storms für befangen. Er nahm im Zuhörerraum Platz und beteiligte sich weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung.

 

Ohne weitere Aussprache erfolgte die Abstimmung über die Beschlussvorschläge a) und b).