Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt 10 führte Ltd. Stadtrechtsdirektor Schönleber aus, dass für die folgenden beiden Tagesordnungspunkte zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg, Stadtteil Kirchhoven und zum Bebauungsplan Nr. 74 „Gewerbepark Kirchhoven“ noch weitere Ermittlungen hinsichtlich des Einzugsgebietes der Niederschlagswasserbeseitigung durchzuführen seien.

 

Aus diesem Grund werden die TOP 10 und 11 von der Tagesordnung genommen.

 

Es erfolgte keine Abstimmung.