Beschluss:

Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ wird nebst Potenzialstudie vom 17.11.2015 und Begründung mit Umweltbericht vom 17.11.2015 beschlossen.

 

 


Das Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ wurde durch die Beschlüsse des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 23.03.2015 und des Rates der Stadt Heinsberg vom 22.04.2015 abgeschlossen.

Am 11.06.2015 legte die Stadt Heinsberg der Bezirksregierung Köln den Antrag auf Genehmigung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg vor.

Die Bezirksregierung Köln sah ein Genehmigungshindernis in dem Umstand, dass die Stadt Heinsberg in den Planungsunterlagen nicht eindeutig beschrieben habe, ob ein Überstreichen der Konzentrationszonengrenzen durch die Rotoren der Windenergieanlagen zulässig sein solle oder nicht. Nach Auffassung der Bezirksregierung ist ein derartiges Überstreichen unzulässig, was in den Planunterlagen eindeutig zum Ausdruck kommen müsse. Aus diesem Grunde hat die Stadt Heinsberg den Genehmigungsantrag mit Schreiben vom 03.09.2015 zurückgezogen. Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 03.11.2015 die Rechtsauffassung der Bezirksregierung Köln bestätigt. Der Erlass ist als Anlage beigefügt.

Daraufhin wurden die Potenzialstudie, die Begründung zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg und die textlichen Hinweise auf der Planzeichnung entsprechend überarbeitet, womit die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist.

In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln wurde entschieden, dass die vorgenommenen Änderungen lediglich der Klarstellung dienen und somit keiner erneuten Offenlage bedürfen.

Das Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ kann nunmehr mit einem erneuten Ratsbeschluss abgeschlossen und die Genehmigung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg bei der Bezirksregierung Köln beantragt werden.

Ohne weitere Aussprache erfolgte sodann die Abstimmung zu dem Beschlussvorschlag.