Sitzung: 07.12.2015 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 5, Befangen: 1
Vorlage: 2015/Amt 60/00178
Beschluss:
Die
34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg „Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen“ wird nebst Potenzialstudie vom 17.11.2015 und
Begründung mit Umweltbericht vom 17.11.2015 beschlossen.
Das
Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg
„Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ wurde durch die Beschlüsse des
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 23.03.2015 und des Rates der
Stadt Heinsberg vom 22.04.2015 abgeschlossen.
Am
11.06.2015 legte die Stadt Heinsberg der Bezirksregierung Köln den Antrag auf
Genehmigung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg vor.
Die
Bezirksregierung Köln sah ein Genehmigungshindernis in dem Umstand, dass die
Stadt Heinsberg in den Planungsunterlagen nicht eindeutig beschrieben habe, ob
ein Überstreichen der Konzentrationszonengrenzen durch die Rotoren der
Windenergieanlagen zulässig sein solle oder nicht. Nach Auffassung der
Bezirksregierung ist ein derartiges Überstreichen unzulässig, was in den
Planunterlagen eindeutig zum Ausdruck kommen müsse. Aus diesem Grunde hat die Stadt
Heinsberg den Genehmigungsantrag mit Schreiben vom 03.09.2015 zurückgezogen.
Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 03.11.2015 die
Rechtsauffassung der Bezirksregierung Köln bestätigt. Der Erlass ist als Anlage
beigefügt.
Daraufhin
wurden die Potenzialstudie, die Begründung zur 34. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg und die textlichen Hinweise auf der
Planzeichnung entsprechend überarbeitet, womit die Genehmigungsfähigkeit
gegeben ist.
In
Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln wurde entschieden, dass die
vorgenommenen Änderungen lediglich der Klarstellung dienen und somit keiner
erneuten Offenlage bedürfen.
Das
Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg
„Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ kann nunmehr mit einem erneuten
Ratsbeschluss abgeschlossen und die Genehmigung der 34. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg bei der Bezirksregierung Köln
beantragt werden.
Ohne
weitere Aussprache erfolgte sodann die Abstimmung zu dem Beschlussvorschlag.