Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen, beim Abrechnungsobjekt 06030101 bei Konto 5332 überplanmäßige Mittel i. H. v. 410.000,00 Euro bereitzustellen.

 


Im laufenden Haushaltsjahr 2015 änderte das Bundesverwaltungsgericht die bisherige Rechtsprechung, demzufolge wurde das städtische Jugendamt Heinsberg in drei Jugendhilfefällen rückwirkend zuständig und ist für die Vergangenheit kostenerstattungspflichtig. Diese Änderung führt zu einem unvorhergesehenen Mehraufwand von etwa 320.000,00 Euro. Darüber hinaus wurde seitens des Familiengerichts eine geschlossene Unterbringung verfügt sowie eine stationäre Hilfe für junge Volljährige nach Zuständigkeitswechsel bei Minderjährigkeit in einer Einrichtung für seelisch Behinderte installiert. Diese Maßnahmen bedingen einen Mehraufwand von etwa 162.000,00 Euro. Abzüglich der hierfür noch verfügbaren lfd. Haushaltsmittel bedarf es einer überplanmäßigen Bereitstellung i. H. v. 410.000,00 Euro. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses.