Sitzung: 09.12.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 20/00134
Beschluss:
Es
wird beschlossen, beim Abrechnungsobjekt 06030101 bei Konto 5332 überplanmäßige
Mittel i. H. v. 410.000,00 Euro bereitzustellen.
Im
laufenden Haushaltsjahr 2015 änderte das Bundesverwaltungsgericht die bisherige
Rechtsprechung, demzufolge wurde das städtische Jugendamt Heinsberg in drei
Jugendhilfefällen rückwirkend zuständig und ist für die Vergangenheit
kostenerstattungspflichtig. Diese Änderung führt zu einem unvorhergesehenen
Mehraufwand von etwa 320.000,00 Euro. Darüber hinaus wurde seitens des Familiengerichts
eine geschlossene Unterbringung verfügt sowie eine stationäre Hilfe für junge
Volljährige nach Zuständigkeitswechsel bei Minderjährigkeit in einer
Einrichtung für seelisch Behinderte installiert. Diese Maßnahmen bedingen einen
Mehraufwand von etwa 162.000,00 Euro. Abzüglich der hierfür noch verfügbaren
lfd. Haushaltsmittel bedarf es einer überplanmäßigen Bereitstellung i. H. v.
410.000,00 Euro. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses.