Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Heinsberg ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH den städtischen Vertreter der oben genannten Änderung des Gesellschaftervertrages zuzustimmen.

 


Die Stadt Heinsberg ist mit einem Geschäftsanteil von 4,25 % Gesellschafterin der Kreiswerke Heinsberg GmbH. Die Kreiswerke Heinsberg GmbH beabsichtigt, ihren Gesellschaftsvertrag zu ändern. Hierzu ist gesellschaftsrechtlich eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH erforderlich. Durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages sollen die Voraussetzungen für eine Direktvergabe der Personenverkehrsdienstleistung an die WestVerkehr GmbH geschaffen werden.

 

§ 9 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Kreiswerke Heinsberg GmbH soll hierzu folgende Fassung erhalten:

 

Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht Gesetz oder Gesellschaftsvertrag zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben.