Sitzung: 09.12.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 20/00156
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Heinsberg ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der
Kreiswerke Heinsberg GmbH den städtischen Vertreter der oben genannten Änderung
des Gesellschaftervertrages zuzustimmen.
Die
Stadt Heinsberg ist mit einem Geschäftsanteil von 4,25 % Gesellschafterin der
Kreiswerke Heinsberg GmbH. Die Kreiswerke Heinsberg GmbH beabsichtigt, ihren
Gesellschaftsvertrag zu ändern. Hierzu ist gesellschaftsrechtlich eine
Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH
erforderlich. Durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages sollen die
Voraussetzungen für eine Direktvergabe der Personenverkehrsdienstleistung an
die WestVerkehr GmbH geschaffen werden.
§
9 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Kreiswerke Heinsberg GmbH soll hierzu
folgende Fassung erhalten:
Die
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung werden mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht Gesetz oder Gesellschaftsvertrag
zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben.