Beschluss:

 

a)    Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB  wird zugestimmt.

 

b)    Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 


Über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB hat der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss bereits in seiner Sitzung am 08.12.2014 sowie der Rat der Stadt Heinsberg in seiner Sitzung vom 22.04.2015 beraten und einen Beschluss gefasst.

Die vorgenannten Stellungnahmen, Verwaltungserläuterungen und Beschlussvorschläge liegen nun in Form einer Abwägungstabelle vor. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollen die vorgenannten Abwägungsvorschläge nun in Tabellenform erneut beschlossen werden.

 

Zudem soll erneut über die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beraten und beschlossen werden, da eine aus Sicht der Bezirksregierung Köln noch zu berücksichtigende Stellungnahme des LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland (T 16) im Rahmen der Beschlussfassung in den Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 23.03.2015 und des Rates der Stadt Heinsberg vom 22.04.2015 noch nicht vorlag.

 


Stadtverordneter Nießen beteiligte sich wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung.