Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es wurde beschlossen, im Schuljahr 2022/2023 18 Eingangsklassen zu bilden und diese entsprechend dem Verwaltungsvorschlag wie folgt zu verteilen:

 

Schule

Eingangsklassen

2022/2023

GGS Heinsberg

4

GSV Grebben-Schafhausen

2 (1x Grebben/1 x Schafhausen)

KGS Oberbruch

2

KGS Dremmen

2

GGS Randerath

2

KGS Straeten

2

KGS Kirchhoven

2

KGS Karken

2

 

 


 

 

Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG) legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest.

 

Er kann die Zahl der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler (SuS) einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb der Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen. Die Vorschriften zu den Klassengrößen bleiben unberührt.

Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Heinsberg in seiner Sitzung am 4.9.2013 beschlossen, für die Grundschulen mit einem hohen Migrantenanteil oder Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Klassengrößen in den Eingangsklassen möglichst auf 23 SuS zu begrenzen.

 

Das Verfahren zur Bestimmung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen (Kommunale Klassenrichtzahl) ist in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) geregelt. Die Kommunale Klassenrichtzahl ist bis zum 15. Januar eines Jahres für das darauffolgende Schuljahr zu ermitteln. Sie errechnet sich, indem die Zahl der voraussichtlichen Einschulungen im Schulträgerbereich, welche auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren festgelegt wird, durch die Zahl 23 geteilt wird. Ist der Rechenwert kleiner als 15, wird auf die darüber liegende Zahl aufgerundet. Ist der Rechenwert größer als 15, wird kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

 

Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule berechnet sich gemäß der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG wie folgt:

 

SuS

Klassen

bis zu 29

1

30 bis 56

2

57 bis 81

3

82 bis 104

4

105 bis 125

5

126 bis 150

6

Bei jeweils bis zu weiteren 25 SuS ist eine weitere Eingangsklasse zu bilden.

Es gilt die Bandbreite 15 bis 29.

 

Bislang wurden an den Grundschulen lediglich Anmeldungen entgegengenommen. Endgültige Aufnahmeentscheidungen durch die Schulleitungen können gemäß Anweisung der Schulaufsicht erst nach Abschluss der Verfahren zur Ermittlung von sonderpädagogischen Förderbedarfen (AOSF-Verfahren) erfolgen.

 

Die tatsächliche Anmeldezahl von 433 SuS einschließlich der noch fehlenden Anmeldungen (Stand 20.12.2021) ergibt einen Bedarf von 18 Eingangsklassen, der sich noch unter dem Wert der Kommunalen Klassenrichtzahl von 19 bewegen würde (433 : 23 = 18,83 – aufgerundet = 19).

 

Es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht alle angemeldeten Kinder eingeschult werden, da angemeldete Antragskinder eventuell abgelehnt, schulpflichtige Kinder zurückgestellt und einzelne Kinder Förderschulen besuchen werden. Die unter Berücksichtigung dieser Aspekte von den Schulleitungen prognostizierte Anmeldezahl beläuft sich auf insgesamt 398 – 400 SuS, welche, mit Blick nur auf die Anmeldezahl, zu 17 Eingangsklassen führen würde.

Aufgrund der Erfahrungswerte aus den Vorjahren ist abzuleiten, dass bis zum Beginn des Schuljahres in der Regel noch mindestens 5 SuS, die in den Tabellenwerten nicht berücksichtigt sind, hinzukommen und die Anmeldezahl  somit voraussichtlich auf mindestens 403 – 405 Anmeldungen erhöhen werden. Da wir uns an der Grenze zwischen 17 und 18 Eingangsklassen bewegen, wurde im Vorfeld mit der Schulaufsicht abgestimmt, dass angesichts der unterschiedlichen Faktoren und mit Hinweis auf die zu erwartenden Veränderungen 18 Eingangsklassen gemeldet werden können.

Eine tatsächliche Bildung von 18 Eingangsklassen durch die Anerkennung im Zeitraum März durch die Schulaufsicht, so der Vorbehalt des Schulrats, setzt jedoch voraus, dass sich die Gesamtanmeldezahl für die zukünftigen Eingangsklassen bis dahin nicht deutlich unter die Zahl von 403 entwickelt und ggf. dann nur 17 Klassen anerkannt werden können. Eine solche Entwicklung halten aber Schulaufsicht und Schulträger für eher sehr unwahrscheinlich. Sollte dieser Fall wider aller Erwartungen eintreten, wären neue gemeinsame Überlegungen zur Eingangsklassenverteilung mit anschließender Beschlussfassung durch den Ausschuss notwendig.

 

Die tatsächlichen und die prognostizierten Anmeldezahlen je Schulstandort und der Verwaltungsvorschlag zur Bildung der Eingangsklassen, welcher der Empfehlung der Grundschulleiter/innen vom 2.12.2021 entspricht, können der beigefügten Aufstellung entnommen werden.

Bei der Verteilung der Klassen auf die Schulstandorte wurde berücksichtigt, dass in der Grundschule Heinsberg bei Aufnahme aller angemeldeten Kinder ohne Deutschkenntnisse die Kapazitäten in den beiden Vorbereitungsklassen bei Weitem nicht ausreichen würden. Entsprechend der Verfahrensweise in den letzten beiden Jahren werden die Eltern der nicht deutschsprachigen Kinder beratend an andere Grundschulen mit Vorbereitungsklassen (Randerath, Grebben-Schafhausen und Straeten) vermittelt. Verstärkt (9 – 10 SuS) wird das zur Vorbereitungsklasse der Grundschule Randerath erfolgen, weswegen eine Eingangsklasse von Heinsberg nach Randerath verschoben werden kann.

 

Vor Beschlussfassung wurden Fragen aus den Reihen der Ausschussmitglieder von den Vertretern der Verwaltung beantwortet.