Sitzung: 26.01.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2022/Amt 20/00140
Beschluss:
Die Annahme der
vorstehenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird dem Rat
empfohlen.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge
und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres,
der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,
der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
2. der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sowie der allgemeinen
Rücklage
3. des Höchstbetrages der Kredite zur
Liquiditätssicherung
4. der Steuersätze (nachrichtliche Angabe gemäß der Satzung über
die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der
Stadt Heinsberg).
Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt nach vorheriger öffentlicher
Bekanntgabe in der Zeit vom 16.12.2021 bis 02.02.2022 öffentlich aus.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen ist in der Sitzung
des Rates der Stadt Heinsberg am 15.12.2021 allen Stadtverordneten zugeleitet
worden.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung
der Stadt Heinsberg
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Heinsberg mit Beschluss vom __________ folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 121.109.506 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 124.363.296 EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 108.509.506 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 123.214.547 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Investitionstätigkeit auf 8.815.215 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 24.291.855 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus
der Finanzierungstätigkeit auf 8.091.000 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 7.072.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 1.537.341 EUR und die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 1.716.449 EUR festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 320 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 500 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 431 v.H.
Die Erläuterungen des Bürgermeisters zur Haushaltssatzung sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.