Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist der Schriftführer vom Rat zu bestellen.

Diese Bestimmung gilt analog auch für die Ausschüsse.

Es wird vorgeschlagen, für den Fall der Verhinderung einen weiteren Schriftführer zu bestellen.

 

Beschluss:

 

Zu Schriftführern werden bestellt:

a)        Beschäftigter Holger Louis

b)         Beschäftigter Jürgen Houben