Sitzung: 30.03.2022 Städtepartnerschaftsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2022/Amt 80/00163
Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist der Schriftführer vom Rat zu
bestellen.
Diese Bestimmung gilt analog auch für die Ausschüsse.
Es wird vorgeschlagen, für den Fall der Verhinderung einen weiteren
Schriftführer zu bestellen.
Beschluss:
Zu Schriftführern
werden bestellt:
a)
Beschäftigter
Holger Louis
b)
Beschäftigter
Jürgen Houben