Sitzung: 22.06.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2022/Amt 30/00183
Beschluss:
Es wird
beschlossen, ab dem 01.01.2022 rückwirkend dem Leiter der Freiwilligen
Feuerwehr Heinsberg eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 700,00 €
und dessen beiden Stellvertretern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
monatlich 350,00 € zu gewähren.
Dem Leiter der Freiwilligen
Feuerwehr Heinsberg wird bisher eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
monatlich 500,00 € und dessen Stellvertretern eine Aufwandsentschädigung in
Höhe von monatlich 250,00 € gewährt.
Aufgrund gesetzlicher Regelung erfolgt gemäß § 12 Abs. 7 BHKG die örtliche Bestimmung der Höhe der Aufwandsentschädigung für kommunale Funktionsträger in Orientierung an den Bestimmungen der Entschädigungsverordnung (EntschVO) in der jeweils geltenden Fassung.
Da gesetzlich nicht konkret festgelegt ist, an welchen Bestimmungen der Entschädigungsverordnung sich die Höhe der Aufwandsentschädigung orientieren muss, empfiehlt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, die Höhe der Aufwandsentschädigung für Leiter von Feuerwehren entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zwischen der Pauschalentschädigung von Rats- bzw. Kreistagsmitgliedern (Mindesthöhe, bei der Stadt Heinsberg seit 01.01.2022 420,00 € und der pauschalen Gesamtentschädigung von Fraktionsvorsitzenden (Höchstmaß, bei der Stadt Heinsberg seit 01.01.2022 1.260,00 €) anzusetzen und den Stellvertretern der Funktionsträger eine Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 50 % der Funktionsträger zu zahlen.
In Anlehnung an die Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen ist aufgrund der Erhöhung der Entschädigungsleistungen nach der EntschVO seit dem 01.01.2022 auch eine Anpassung der Beträge im Bereich der Leitung der Feuerwehr angemessen, zumal diese letztmalig am 01.07.2017 angepasst wurde.
Es wird daher vorgeschlagen, ab dem 01.01.2022 rückwirkend dem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Heinsberg eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 700,00 € und den beiden stellvertretenden Leitern der Feuerwehr eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 350,00 € zu gewähren.
Die notwendigen Haushaltsmittel stehen beim Abrechnungsobjekt/Konto 02070000/5421 zur Verfügung.