Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a)    Jede Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heinsberg erhält je Einsatz von bis zu drei Stunden Dauer ab dem 01.01.2023 ein Einsatzgeld in Höhe von 8,00 €.

 

b)    Jede Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heinsberg erhält je Einsatz von mehr als drei Stunden Dauer ab dem 01.01.2023 ein Einsatzgeld in Höhe von 15,00 €.

 

 

 


Der Rat der Stadt Heinsberg hat am 15.12.2021 die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Heinsberg bis zum Jahr 2026 beschlossen.

Eine zeitnah umzusetzende Maßnahme des Planes beinhaltet die Mitgliederbindung und Stärkung des Ehrenamtes „Freiwillige Feuerwehr“. In der Praxis hat sich bei vielen Kommunen die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Form eines „Einsatzgeldes“ bewährt. Im Vergleich zu anderen denkbaren Förderungen wie etwa der Zahlung eines Beitrages zu einer ergänzenden Rentenversicherung kommt die Zahlung des Einsatzgeldes hierbei insbesondere den Feuerwehrangehörigen zugute, die regelmäßig am aktiven Einsatzdienst teilnehmen.

Einige kreisangehörige Kommunen zahlen bereits Einsatzgelder an die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr aus.

Das Ziel bei der Zahlung von Einsatzgeldern ist, dass das ehrenamtliche Engagement zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes sowie der technischen Hilfeleistung gestärkt und weiterhin gewährleistet wird. Ohne das hohe ehrenamtliche Engagement der Freiwilligen Feuerwehr wäre es notwendig, weitere hauptamtliche Kräfte einzustellen, was die anfallenden Personalkosten deutlich erhöhen würde.

Von Seiten der Verwaltung wird daher angeregt, den ehrenamtlichen Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heinsberg ab dem 01.01.2023 ein Einsatzgeld von

- 8,00 Euro je Einsatz bei einer Einsatzdauer von bis zu drei Stunden

- 15,00 Euro je Einsatz bei einer Einsatzdauer von mehr als drei Stunden

auszuzahlen.

Die voraussichtlichen Kosten hierfür belaufen sich je nach Einsatzaufkommen anhand der Einsatzzahlen der vergangenen Jahre auf schätzungsweise 50.000 € - 75.000 € pro Jahr. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind ab dem Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen.