Sitzung: 22.06.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2022/Amt 30/00205
Beschluss:
a)
Jede Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Heinsberg erhält je Einsatz von bis zu drei Stunden Dauer ab dem
01.01.2023 ein Einsatzgeld in Höhe von 8,00
€.
b)
Jede Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Heinsberg erhält je Einsatz von mehr als drei Stunden Dauer ab dem
01.01.2023 ein Einsatzgeld in Höhe von 15,00
€.
Der Rat der
Stadt Heinsberg hat am 15.12.2021 die Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Heinsberg bis zum Jahr 2026 beschlossen.
Eine zeitnah
umzusetzende Maßnahme des Planes beinhaltet die Mitgliederbindung und Stärkung
des Ehrenamtes „Freiwillige Feuerwehr“. In der Praxis hat sich bei vielen
Kommunen die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Form eines „Einsatzgeldes“
bewährt. Im Vergleich zu anderen denkbaren Förderungen wie etwa der Zahlung
eines Beitrages zu einer ergänzenden Rentenversicherung kommt die Zahlung des
Einsatzgeldes hierbei insbesondere den Feuerwehrangehörigen zugute, die
regelmäßig am aktiven Einsatzdienst teilnehmen.
Einige
kreisangehörige Kommunen zahlen bereits Einsatzgelder an die Einsatzkräfte der
Freiwilligen Feuerwehr aus.
Das Ziel bei
der Zahlung von Einsatzgeldern ist, dass das ehrenamtliche Engagement zur
Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes sowie der technischen
Hilfeleistung gestärkt und weiterhin gewährleistet wird. Ohne das hohe
ehrenamtliche Engagement der Freiwilligen Feuerwehr wäre es notwendig, weitere
hauptamtliche Kräfte einzustellen, was die anfallenden Personalkosten deutlich
erhöhen würde.
Von Seiten
der Verwaltung wird daher angeregt, den ehrenamtlichen Einsatzkräften der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heinsberg ab dem 01.01.2023 ein Einsatzgeld
von
- 8,00 Euro je Einsatz bei einer
Einsatzdauer von bis zu drei Stunden
- 15,00 Euro je Einsatz bei einer
Einsatzdauer von mehr als drei Stunden
auszuzahlen.
Die
voraussichtlichen Kosten hierfür belaufen sich je nach Einsatzaufkommen anhand
der Einsatzzahlen der vergangenen Jahre auf schätzungsweise 50.000 € - 75.000 €
pro Jahr. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind ab dem Haushaltsjahr 2023
bereitzustellen.