Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Heinsberg wird beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 16.12.2011 die derzeit gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau beschlossen.

Nachdem sich die Rechtsgrundlage des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) zum Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) geändert hat, soll aus Gründen der Rechtssicherheit die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Heinsberg an die bestehende Rechtslage angeglichen werden. Darüber hinaus sind die Gebührensätze seit 2011 unverändert und bedürfen einer dementsprechenden Anpassung.