Sitzung: 22.06.2022 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2022/Amt 30/00179
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Heinsberg wird beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).
Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 16.12.2011 die
derzeit gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandverhütungsschau beschlossen.
Nachdem sich die Rechtsgrundlage des Gesetzes über den Feuerschutz und die
Hilfeleistung (FSHG) zum Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) geändert hat, soll aus Gründen der Rechtssicherheit
die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandverhütungsschau in der Stadt Heinsberg an die bestehende Rechtslage
angeglichen werden. Darüber hinaus sind die Gebührensätze seit 2011 unverändert
und bedürfen einer dementsprechenden Anpassung.