Beschluss:

Das Radverkehrskonzept der Stadt Heinsberg wird nebst „Prioritätenliste Radverkehrskonzept 2022 – 2026“ beschlossen.

 


In seiner Sitzung am 26.09.2018 hat der Rat der Stadt Heinsberg beschlossen, dass ein Gesamtkonzept zur Verbesserung des Radverkehres aufgestellt werden soll.

Daraufhin wurde durch die Verwaltung die Ingenieurgesellschaft Stolz mbH (IGS) beauftragt, ein Radverkehrskonzept für die Stadt Heinsberg zu erarbeiten.

 

Zunächst wurden umfangreiche Bestandsanalysen durchgeführt, um einen Überblick über die derzeitige Situation zu erhalten sowie relevante Quell- und Zielpunkte zu definieren. Zudem wurde über einen bestimmten Zeitraum an bestimmten Orten im Stadtgebiet die Radfahrerfrequenz mittels Zählgeräten erfasst.

 

Parallel dazu wurde durch eine Mobilitätsbefragung ein repräsentatives Bild zur Meinung der Öffentlichkeit zum Thema Radverkehr abgefragt. Gleichzeitig hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit über das Tool „Wegedetektiv“ ihre Anregungen für das Radverkehrsnetz vorzubringen.

 

Aus allen gesammelten Daten wurde nunmehr ein Radverkehrsnetz, bestehend aus Haupt-, Basis- und Ergänzungsrouten erstellt, Standards für Radverkehrsanlagen definiert und ein Maßnahmenkatalog erarbeitet.

 

Die Kreispolizeibehörde Heinsberg hat dem vorliegenden Radverkehrskonzept mit Schreiben vom 20.01.2022 im Rahmen des Anhörungsverfahren gem. § 45 StVO zugestimmt.