Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es wurde beschlossen, vorbehaltlich einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung durch den Rat, dem FC Eintracht Kempen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 53.850 € zu gewähren. Die Bereitstellung der außerplanmäßigen Mittel wird dem Rat empfohlen.

 

Nach Abschluss der Maßnahme ist vom FC Eintracht Kempen eine Aufstellung über die tatsächlich entstandenen Ausgaben bzw. Einnahmen vorzulegen.

 

 


 

Der FC Eintracht Kempen 1910 e.V. beantragt zu den Kosten für die Kernsanierung des Umkleide- und Duschgebäudes am Sportplatz Kempen einen Zuschuss der Stadt Heinsberg in Höhe von 53.850,00 €.

 

Das Gebäude, welches Eigentum der Stadt Heinsberg ist, wurde in den 70er-Jahren als Neubau errichtet. Das Gebäude entspricht heute nicht mehr den aktuellen bautechnischen, ökologischen und hygienischen Standards, weswegen eine umfangreiche Kernsanierung angedacht ist, um auch in Zukunft eine sachgerechte Nutzung zu ermöglichen.

 

Der FC Eintracht Kempen übernimmt bei dem Projekt die Bauherrenfunktion und führt die Maßnahmen im eigenen Namen und eigener Verantwortung durch. Die Maßnahme soll in der Zeit von Juli bis September 2022 durchgeführt werden.

 

Kalkulation / Finanzierungsplan:

 

  • Geplante Gesamtkosten                                                                                            127.850,00 €
  • Eigen- und Sponsorenleistungen                               74.000,00 €
  • Zuschuss der Stadt Heinsberg                     53.850,00 €      127.850,00 €

 

Eine Zuschussgewährung erscheint aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, da die Stadt lediglich 42 % der geplanten Kosten für die Instandsetzung eines stadteigenen Gebäudes aufbringen muss und alle Bautätigkeiten in der Verantwortung des FC Eintracht Kempen liegen. Eventuelle Baukostenerhöhungen gehen zu Lasten des Vereins.

 

Bezüglich der Einzelheiten wurde auf den der Einladung beigefügten Antrag mit PowerPoint-Präsentation verwiesen.

 

Da die benötigten Zuschussmittel nicht im Haushalt 2022 eingeplant sind, wäre eine außerplanmäßige Bereitstellung durch den Rat erforderlich.