Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Stadt Heinsberg als Gesellschafterin der EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH stimmt der Beteiligung der RURENERGIE GmbH an der Windenergie Körrenzig GmbH zu und ermächtigt die Vertreter der Stadt Heinsberg alle hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben.

 


Die RURENERGIE GmbH beabsichtigt eine Beteiligung an dem Windparkprojekt „Linnich-Körrenzig“. Es bedarf hierzu der Zustimmung der Gesellschafter der RURENERGIE GmbH. Gesellschafter der RURENERGIE GmbH ist u. a. die EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH, Stolberg. Diese bedarf zu der beabsichtigten Beteiligung wiederum ihrerseits eines zustimmenden Beschlusses ihrer Gesellschafter. Die Stadt Heinsberg ist mit einem Gesellschaftsanteil von 0,003 v. H. Gesellschafterin der EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH.

 

In seiner Sitzung am 30. September 2015 hat der Rat der Stadt Heinsberg die Zustimmung zur Beteiligung der RURENERGIE GmbH am Windkraftprojekt „Linnich-Körrenzig“ erteilt. Entgegen der Darstellung im v. g. Beschluss wird hier nun aus steuerlichen Gründen nicht die Rechtsform der GmbH & Co. KG sondern die der GmbH gewählt. Dies ergibt sich daraus, dass die Projektgesellschaft bereits zu einem frühen Zeitpunkt vom Projektinitiator als GmbH gegründet wurde. Eine Umwandlung brächte den Beteiligten z. T. erhebliche steuerliche Nachteile. Die Haftung der RURENERGIE GmbH beschränkt sich aber bei der Rechtsform der GmbH auf den Anteil am Stammkapital.

Zwischenzeitlich hat die Geschäftsführung der RURENERGIE GmbH auch die Verhandlungen über einen gemeindewirtschaftsrechtlich konformen Gesellschaftsvertrag für die Windenergie Körrenzig GmbH zum Abschluss bringen können. Die in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde erarbeitete Fassung des Gesellschaftsvertrages lag der Sitzungseinladung bei. Im Zuge der Beteiligung der RURENERGIE GmbH werden die Gesellschafter der Windenergie Körrenzig GmbH die entsprechende Änderung des bisherigen Gesellschaftervertrages beschließen.