Sitzung: 13.01.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 20/00165
Beschluss:
Die
Stadt Heinsberg als Gesellschafterin der EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH
stimmt der Beteiligung der RURENERGIE GmbH an der Windenergie Körrenzig GmbH zu
und ermächtigt die Vertreter der Stadt Heinsberg alle hierzu erforderlichen
Erklärungen abzugeben.
Die
RURENERGIE GmbH beabsichtigt eine Beteiligung an dem Windparkprojekt
„Linnich-Körrenzig“. Es bedarf hierzu der Zustimmung der Gesellschafter der
RURENERGIE GmbH. Gesellschafter der RURENERGIE GmbH ist u. a. die EWV Energie-
und Wasserversorgung GmbH, Stolberg. Diese bedarf zu der beabsichtigten
Beteiligung wiederum ihrerseits eines zustimmenden Beschlusses ihrer
Gesellschafter. Die Stadt Heinsberg ist mit einem Gesellschaftsanteil von 0,003
v. H. Gesellschafterin der EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH.
In
seiner Sitzung am 30. September 2015 hat der Rat der Stadt Heinsberg die
Zustimmung zur Beteiligung der RURENERGIE GmbH am Windkraftprojekt
„Linnich-Körrenzig“ erteilt. Entgegen der Darstellung im v. g. Beschluss wird
hier nun aus steuerlichen Gründen nicht die Rechtsform der GmbH & Co. KG
sondern die der GmbH gewählt. Dies ergibt sich daraus, dass die
Projektgesellschaft bereits zu einem frühen Zeitpunkt vom Projektinitiator als
GmbH gegründet wurde. Eine Umwandlung brächte den Beteiligten z. T. erhebliche
steuerliche Nachteile. Die Haftung der RURENERGIE GmbH beschränkt sich aber bei
der Rechtsform der GmbH auf den Anteil am Stammkapital.
Zwischenzeitlich
hat die Geschäftsführung der RURENERGIE GmbH auch die Verhandlungen über einen
gemeindewirtschaftsrechtlich konformen Gesellschaftsvertrag für die Windenergie
Körrenzig GmbH zum Abschluss bringen können. Die in enger Abstimmung mit der
Bezirksregierung Köln als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde erarbeitete
Fassung des Gesellschaftsvertrages lag der Sitzungseinladung bei. Im Zuge der
Beteiligung der RURENERGIE GmbH werden die Gesellschafter der Windenergie
Körrenzig GmbH die entsprechende Änderung des bisherigen
Gesellschaftervertrages beschließen.