Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Satzung der Stadt Heinsberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden wird beschlossen. Die Satzung ist Anlage der Niederschrift (Urschrift).

 


Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW verankert im § 26 das Instrument der Bürgermitwirkung in Form eines Bürgerbegehrens / Bürgerentscheids. Die Vorschriften der GO NRW enthalten jedoch keine abschließenden Bestimmungen über die konkrete Durchführung. Insofern bestimmt die aufgrund des § 26 Abs. 10 GO NRW erlassene Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheides (BügerentscheidDVO), dass die Gemeinde die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Bürgerentscheids durch Satzung regelt. Die BürgerentscheidDVO legt Rahmenbedingungen fest, unter denen die Gemeinde eine entsprechende Satzung erlassen kann, darüber hinaus ist sie in ihrer Gestaltung grundsätzlich frei. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat hierzu Empfehlungen herausgegeben.

 

In seiner Sitzung vom 13. Januar 2016 hat sich der Rat der Stadt Heinsberg dafür ausgesprochen, die Durchführung eines Bürgerentscheids im Wege einer Urnen- und Briefwahl durchzuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Satzung zu erarbeiten.