Sitzung: 03.02.2016 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 10/00094/1
Beschluss:
Die
Satzung der Stadt Heinsberg für die Durchführung von Bürgerentscheiden wird
beschlossen. Die Satzung ist Anlage der Niederschrift (Urschrift).
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW verankert im
§ 26 das Instrument der Bürgermitwirkung in Form eines Bürgerbegehrens /
Bürgerentscheids. Die Vorschriften der GO NRW enthalten jedoch keine
abschließenden Bestimmungen über die konkrete Durchführung. Insofern bestimmt
die aufgrund des § 26 Abs. 10 GO NRW erlassene Verordnung zur Durchführung
eines Bürgerentscheides (BügerentscheidDVO), dass die Gemeinde die
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Bürgerentscheids durch Satzung
regelt. Die BürgerentscheidDVO legt Rahmenbedingungen fest, unter denen die
Gemeinde eine entsprechende Satzung erlassen kann, darüber hinaus ist sie in
ihrer Gestaltung grundsätzlich frei. Der Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen hat hierzu Empfehlungen herausgegeben.
In
seiner Sitzung vom 13. Januar 2016 hat sich der Rat der Stadt Heinsberg dafür
ausgesprochen, die Durchführung eines Bürgerentscheids im Wege einer Urnen- und
Briefwahl durchzuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende
Satzung zu erarbeiten.