Sitzung: 03.02.2016 Rat
Vorlage: 2016/Amt 20/00189
Gemäß
§ 80 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird
der Entwurf der Haushaltssatzung vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister
bestätigt. Dieser leitet den bestätigten Entwurf nach § 80 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
dem Rat zu. Nach der Zuleitung des Entwurfes an den Rat, hat der Haupt- und
Finanzausschuss den Entwurf nach § 59 Abs. 2 GO NRW vorzubereiten.
Der
durch den Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der
Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 wurde nach den
Erläuterungen des Bürgermeisters, die der Niederschrift als Anlage beigefügt
sind, in den Rat eingebracht.