Sitzung: 24.02.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2016/Amt 51/00197
Beschluss:
Die städtische Kindertageseinrichtung, “Sittarder
Str.”, wird als “plusKiTA” Einrichtung im Sinne des § 16 a Kinderbildungsgesetz
bis zum 31.07.2021 anerkannt.
Im
Rahmen des Bundesprogramms “Sprache und Integration” wurde die städtische
Kindertagesstätte “Sittarder Str.” aufgrund ihres hohen Migrationsanteils (51
Kinder mit Migrationshintergrund, insgesamt 71 Kinder) bis zum 31.12.2015
gefördert. Die Förderung umfasste die Personalkosten einer Fachkraft mit einem
Stundenumfang von 19 Stunden und läuft zum Ende des Kindergartenjahres aus.
§
21 a Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) bietet die Möglichkeit, einen jährlichen
Landeszuschuss i. H. v. mindestens 25.000,00 € für den gleichen Förderzweck zu
erhalten, so dass die, insbesondere in dieser Einrichtung, unbedingt notwendige
Fortsetzung der Förderung gewährleistet wäre. Der Zuschuss würde die
Personalkosten decken.
Voraussetzung
für die Zuschussgewährung ist die Anerkennung der städtischen
Kindertageseinrichtung “Sittarder Str.” als “plusKITA” Einrichtung im Sinne des
§ 16 a KiBiZ. Die Kindertageseinrichtung “Sittarder Str.” erfüllt die Vorgaben
des § 16 a KiBiZ.
Die
Anerkennung ist vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen. Sie ist auf maximal
fünf Jahre zu befristen.
Nach
Aufruf des Tagesordnungspunktes erteilte der Vorsitzende dem Leiter des
Jugendamtes, Herrn Kleinjans, das Wort.
Herr
Kleinjans erläuterte die Voraussetzungen zur Einrichtung einer plusKITA sowie
deren Aufgaben und beantwortete die aus der Mitte des Ausschusses gestellten
Fragen.
Die
Kindertageseinrichtung Heinsberg II, “Sittarder Str.” erfüllt diese
Voraus-setzungen. Zur Finanzierung einer entsprechenden Fachkraft stellt das
Land Mittel in Höhe von mindestens 25.000,00 € je Kindergartenjahr zur
Verfügung, sofern der Jugendhilfeausschuss einen entsprechenden Beschluss
fasst.