Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die städtische Kindertageseinrichtung, “Sittarder Str.”, wird als “plusKiTA” Einrichtung im Sinne des § 16 a Kinderbildungsgesetz bis zum 31.07.2021 anerkannt.

 


Im Rahmen des Bundesprogramms “Sprache und Integration” wurde die städtische Kindertagesstätte “Sittarder Str.” aufgrund ihres hohen Migrationsanteils (51 Kinder mit Migrationshintergrund, insgesamt 71 Kinder) bis zum 31.12.2015 gefördert. Die Förderung umfasste die Personalkosten einer Fachkraft mit einem Stundenumfang von 19 Stunden und läuft zum Ende des Kindergartenjahres aus.

 

§ 21 a Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) bietet die Möglichkeit, einen jährlichen Landeszuschuss i. H. v. mindestens 25.000,00 € für den gleichen Förderzweck zu erhalten, so dass die, insbesondere in dieser Einrichtung, unbedingt notwendige Fortsetzung der Förderung gewährleistet wäre. Der Zuschuss würde die Personalkosten decken.

 

Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist die Anerkennung der städtischen Kindertageseinrichtung “Sittarder Str.” als “plusKITA” Einrichtung im Sinne des § 16 a KiBiZ. Die Kindertageseinrichtung “Sittarder Str.” erfüllt die Vorgaben des § 16 a KiBiZ.

 

Die Anerkennung ist vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen. Sie ist auf maximal fünf Jahre zu befristen.

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erteilte der Vorsitzende dem Leiter des Jugendamtes, Herrn Kleinjans, das Wort.

 

Herr Kleinjans erläuterte die Voraussetzungen zur Einrichtung einer plusKITA sowie deren Aufgaben und beantwortete die aus der Mitte des Ausschusses gestellten Fragen.

 

Die Kindertageseinrichtung Heinsberg II, “Sittarder Str.” erfüllt diese Voraus-setzungen. Zur Finanzierung einer entsprechenden Fachkraft stellt das Land Mittel in Höhe von mindestens 25.000,00 € je Kindergartenjahr zur Verfügung, sofern der Jugendhilfeausschuss einen entsprechenden Beschluss fasst.