Sitzung: 28.09.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2022/Amt 10/00211
Beschluss:
Es wird beschlossen, ab dem Jahr 2023 die Ehrengaben wie folgt neu festzusetzen:
a) Ehejubiläen
50 und 60-jähriges Ehejubiläum sowie alle weiteren
im 5 Jahres-Rhythmus 100,00 EUR
b) Altersjubiläen
Vollendung des 90., 95. und 100. Lebensjahres sowie
jeden weiteren Lebensjahres 50,00 EUR.
Die derzeitigen Ehrengaben der Stadt Heinsberg basieren auf einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses aus dem Jahre 2001. Die Ehrengaben werden für verschiedene Anlässe in gestaffelter Höhe gewährt und reichen von 50,00 EUR bis 150,00 EUR. Es ist vorgesehen, die Gratulationspraxis zu vereinfachen und Ehrengaben für folgende Anlässe vorzusehen:
a) Ehejubiläen
50 und 60-jähriges Ehejubiläum sowie alle weiteren
im 5 Jahres-Rhythmus 100,00 EUR
b) Altersjubiläen
Vollendung des 90., 95. und 100. Lebensjahres sowie
jeden weiteren Lebensjahres 50,00 EUR
Die Ausgaben der Stadt Heinsberg für Jubiläen liegen durchschnittlich bei 20.000,00 EUR. Art und Anzahl der Jubiläen variieren, so dass die beabsichtigte Änderung der Gratulationspraxis sowohl zu Mehr- als auch zu Minderausgaben führen kann. Basierend auf den Zahlen von 2021 würden die neuen Ehrengaben die Aufwendungen um ca. 3.000,00 EUR erhöhen.