Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg wird nebst Begründung mit Umweltbericht vom 22. Februar 2016 sowie Potenzialstudie in der Fassung vom 22. Februar 2016 beschlossen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

 

Die Stadt Heinsberg stellt in ihrem Flächennutzungsplan derzeit vier Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit einer Größe von insgesamt 169,5 ha dar.

 

Mittlerweile wurde am 04. November 2015 der Windenergie-Erlass novelliert.

Dies gibt Veranlassung, alle Konzentrationszonen im Hinblick auf ihre etwaige Vergrößerung zu überprüfen und ihre Darstellung im Flächennutzungsplan an die nachfolgend aufgeführten geänderten Rahmenbedingungen anzupassen:

 

-      Einzelfallentscheidung bzgl. der Landschaftsschutzgebiete

-      Naturschutzgebiete gemäß den Landschaftsplan-Entwürfen

-      Wasserschutzzone II als „harte“ Tabuzone

 

Nach der diesbezüglichen Überprüfung sämtlicher Konzentrationszonen stellte sich heraus, dass die Teilfläche 3 aus der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg erweitert werden kann. Die anderen Teilflächen 1, 2 und 4 bleiben unverändert erhalten.

 

Aus der Anwendung der geänderten Kriterien ergibt sich eine Vergrößerung um 4,7 ha von bisher insgesamt 16,4 ha auf nun 21,1 ha in südöstlicher Richtung.

Die Untere Landschaftsbehörde hat bereits eine Befreiung des Bereiches aus dem Landschaftsschutzgebiet in Aussicht gestellt.

 

Die hier vorliegende 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg sichert die wirtschaftliche effektive Positionierung der Windenergieanlagen innerhalb der Konzentrationszone unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Nach kurzer Beratung wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.