Beschluss:

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Ho. 1 wird nebst Begründung vom 15. Februar 2016 beschlossen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

Es ist beabsichtigt, am östlichen Ortsrand von Horst den bestehenden Bebauungsplan Ho. 1 durch die 1. Änderung um 3-4 Baugrundstücke zu erweitern.

Das Plangebiet wird im Norden von der Mühlenteichstraße begrenzt und schließt direkt an die dort gelegene Bebauung an. Westlich grenzt das Gebiet an die Bebauung der Wiesenstraße, in östlicher Richtung an die Bahntrasse Heinsberg – Lindern. Südlich sind lediglich Ackerflächen gelegen.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,432 ha. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen und soll als Parallelverfahren in „Wohnbaufläche“ umgewandelt werden.

In Anlehnung an die bestehende Bebauung im Bereich des Bebauungsplanes Ho. 1 ist es das Ziel der Planung, eine städtebauliche harmonische Ergänzung der vorhandenen Bebauung zu ermöglichen.

 

Ohne weitere Aussprache ging man zur Abstimmung über.