Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Kindertagesstätten-Bedarfsplan der Stadt Heinsberg für den Planungszeitraum 2022/2023 bis 2026/2027 wird beschlossen.

 


Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist gemäß § 80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII – verpflichtet, eine Jugendhilfeplanung zu erstellen und diese jährlich fortzuschreiben.

 

Die Bedarfe werden entsprechend der Regelungen im KiBiz und im KiFöG auf der Grundlage des Buchungsverhaltens der Erziehungsberechtigten in Zusammenarbeit mit den Trägern der Einrichtungen ermittelt und entsprechende Gruppenformen gebildet. Der beigefügte Plan weist den aktuellen Stand sowie den Planungsstand bis 2027 aus.

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erteilte der Vorsitzende dem Leiter des Jugendamtes, Herrn Kleinjans, das Wort.

 

Herr Kleinjans erläuterte den der Einladung beigefügten Entwurf des Kindertagesstätten-Bedarfsplanes. Er verwies im U3 Bereich auf eine nunmehr 95%ige Inanspruchnahmequote bei den 2-jährigen und auf eine 20%ige bei den 1-jährigen. Diese erweiterte Nachfrage wird weiterhin durch den strategischen Ausbau des Tagespflegeangebotes begegnet. Bei der Ü3 Betreuung ist das ausgelobte Ziel, auf eine Notbetreuung gänzlich zu verzichten, fast erreicht. Zur Deckung des Fehlbedarfs bedarf es nach Fertigstellung aller Baumaßnahmen in 2023/2024 lediglich der Beibehaltung einer Notgruppe. Ab 2024/2025 kann prognostisch sogar gänzlich auf die Betreuung in Notgruppen verzichtet werden.

 

Er wies jedoch abschließend ausdrücklich darauf hin, dass die Ausweisung von weiteren familienfreundlichen Baugebieten dazu führen werde, dass es einer abgestimmten Bauleitplanung bedarf, um auch zukunftsoffen auf die Bildung von Notgruppen verzichten zu können.

 

Es erging folgender