Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a) Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 78 „Randerath – Am Sandberg“ nebst Begründung vom 18. Februar 2016 wird beschlossen.

 

b) Die Offenlage zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Randerath – Am Sandberg“ nebst Begründung vom 18. Februar 2016 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

In dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Randerath – Am Sandberg“ ist die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 78 „Randerath – Am Sandberg“ kann nunmehr mit dem Entwurfsbeschluss und anschließender Offenlage fortgeführt werden.

 

Ohne weitere Aussprache erfolgte anschließend die Abstimmung.