Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 8

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Thematik des Flächenrecyclings bei künftigen Entwicklungsvorhaben stärker im Planungsprozess zu berücksichtigen. Im Falle beabsichtigter Entwicklungsvorhaben soll bereits im Vorfeld des Planerstellungsprozesses geprüft werden, ob angrenzende Brachflächen mit in die Entwicklungsmaßnahme einbezogen werden können, um diese wieder einer Nutzung zuzuführen. In diese Prüfung ist auch die Nutzung von Brachflächen für PV-Anlagen einzubeziehen. Das jeweilige Ergebnis ist in Schriftform in die Beratungsunterlagen mit aufzunehmen.

 

 


Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.11.2022 hat folgenden Wortlaut:

 

Es wird ein Arbeitskreis Flächenrecycling gegründet, in dem interfraktionell ein Revitalisierungskonzept für brachliegende versiegelte Flächen und leerstehende Gebäude erarbeitet wird. Ziel ist die Reduktion des Flächenverbrauchs sowie die Erhöhung der Lebensqualität.

 

Begründung:

Nicht jede Wiese und nicht jeder Acker kann zum Wohn- oder Gewerbegebiet umfunktioniert werden – und das auch unabhängig davon, ob die Bevölkerung in Heinsberg wächst. Denn Flächen sind endlich und die Devise, immer mehr verfüg­bare Flächen zu versiegeln, entspricht nicht unserem Nachhaltig­keitsprinzip. Es gilt also, den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen zu schonen und Flächen, die Umweltbelange adressieren, langfristig zu erhalten. Ungenutzte versiegelte Flächen und leerstehende Gebäude sind demnach ungenutztes Potenzial.

Um ihr Potenzial neu zu entfalten, beantragen wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Gründung eines Arbeitskreises Flächenrecycling. Interfraktionell und in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung soll ein Konzept entwickelt werden, wie jene Flächen und Gebäude – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – wiedernutzbar gemacht werden und einen neuen oder wiederbelebten gesellschaftlichen, umwelttechnischen oder privatwirtschaftlichen Sinn erhalten:

 

Es mangelt an sozialem Wohnbau, wie die Flüchtlingszuwanderung aktuell unter Beweis stellt, und auch auf dem privaten Wohnungsmarkt ist das Angebot rar. Die Aufbereitung oder Sanierung von Flächen oder Gebäuden, die infrastrukturell bereits angebunden sind, schafft attraktiven Wohnraum und trägt gleichzeitig zum Erhalt von Grünflächen und Äckern bei. Sie kann ebenso dazu dienen, insbesondere in bereits dicht bebauten Gebieten die Lebensqualität zu erhöhen, indem sie Raum für Spielplätze, öffentliche Gärten, etc. schafft.

 

Zum Arbeitskreis Flächenrecycling:

Auf Grundlage einer von der Verwaltung erstellten Übersicht sollen schrittweise interfraktionell Konzepte zur künftigen Gestaltung von (a) brachliegenden versiegelten Flächen und (b) leerstehenden Gebäuden in städtischer Hand erarbeitet werden. Diese Konzepte können in Zukunft im Arbeitskreis oder in der Verwaltung auf weitere Flächen angepasst und übertragen werden. Denkbar wäre auch die Beteiligung der Öffentlichkeit: der Bürger*innen, die ihre Erfahrungen und Bedürfnisse vor Ort in die Gestaltungskonzepte einbringen. Im zweiten Schritt wird ein Konzept mit Anreizen zur Revitalisierung von privaten leerstehenden Gebäuden entwickelt. Beispielsweise könnten finanzielle Zuschüsse zur Sanierung einen solchen Anreize bieten.

 

Damit leistet die Stadt Heinsberg einen Beitrag zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, deren Ziel unter anderem in einer Senkung der Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen für Siedlungszwecke besteht (Agenda 30: Ziel 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden).

 

 

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erteilte Bürgermeister Louis der antragstellenden Fraktion das Wort. Frau Vondeberg erläuterte den Antrag für die GRÜNE-Fraktion und erklärte, dass in Zusammenarbeit mit der CDU-Fraktion ein modifizierter Beschlussvorschlag erarbeitet worden sei, über den nunmehr abgestimmt werden solle. Dieser habe folgenden Wortlaut:

 

Es wird beschlossen, die Thematik des Flächenrecyclings bei künftigen Entwicklungsvorhaben stärker im Planungsprozess zu berücksichtigen. Im Falle beabsichtigter Entwicklungsvorhaben soll bereits im Vorfeld des Planerstellungsprozesses geprüft werden, ob angrenzende Brachflächen mit in die Entwicklungsmaßnahme einbezogen werden können, um diese wieder einer Nutzung zuzuführen. In diese Prüfung ist auch die Nutzung von Brachflächen für PV-Anlagen einzubeziehen. Das jeweilige Ergebnis ist in Schriftform in die Beratungsunterlagen mit aufzunehmen.

 

Die Parteilose Fraktion Heinsberg als auch die SPD- sowie die FW-Fraktion wünschten eine Abstimmung in der nächsten Sitzung, über die Modifizierung solle zunächst fraktionsintern beraten werden. Herr Schreinemacher beantragte die Vertagung des Tagesordnungspunktes. Nachdem sich die vorgenannten Fraktionen bereits für die Vertagung ausgesprochen hatten, ergriff Stadtverordneter Krichel das Wort und sprach sich gegen diese aus. Der Geschäftsordnungsantrag wurde mit 14 Jastimmen und 23 Neinstimmen bei 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Sodann erfolgte die Abstimmung über den modifizierten Beschlussvorschlag.