Sitzung: 09.12.2022 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 8
Vorlage: 2022/Amt 10/00269
Beschluss:
Es wird beschlossen, die Thematik des Flächenrecyclings bei künftigen
Entwicklungsvorhaben stärker im Planungsprozess zu berücksichtigen. Im Falle
beabsichtigter Entwicklungsvorhaben soll bereits im Vorfeld des
Planerstellungsprozesses geprüft werden, ob angrenzende Brachflächen mit in die
Entwicklungsmaßnahme einbezogen werden können, um diese wieder einer Nutzung
zuzuführen. In diese Prüfung ist auch die Nutzung von Brachflächen für
PV-Anlagen einzubeziehen. Das jeweilige Ergebnis ist in Schriftform in die
Beratungsunterlagen mit aufzunehmen.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.11.2022 hat
folgenden Wortlaut:
Es wird ein Arbeitskreis Flächenrecycling gegründet, in dem
interfraktionell ein Revitalisierungskonzept für brachliegende versiegelte
Flächen und leerstehende Gebäude erarbeitet wird. Ziel ist die Reduktion des
Flächenverbrauchs sowie die Erhöhung der Lebensqualität.
Begründung:
Nicht jede Wiese und nicht jeder Acker kann zum Wohn- oder Gewerbegebiet
umfunktioniert werden – und das auch unabhängig davon, ob die Bevölkerung in
Heinsberg wächst. Denn Flächen sind endlich und die Devise, immer mehr verfügbare
Flächen zu versiegeln, entspricht nicht unserem Nachhaltigkeitsprinzip. Es
gilt also, den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen zu schonen und Flächen,
die Umweltbelange adressieren, langfristig zu erhalten. Ungenutzte versiegelte
Flächen und leerstehende Gebäude sind demnach ungenutztes Potenzial.
Um ihr Potenzial neu zu entfalten, beantragen wir von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Gründung eines Arbeitskreises Flächenrecycling. Interfraktionell und
in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung soll ein Konzept entwickelt werden,
wie jene Flächen und Gebäude – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – wiedernutzbar
gemacht werden und einen neuen oder wiederbelebten gesellschaftlichen,
umwelttechnischen oder privatwirtschaftlichen Sinn erhalten:
Es mangelt an sozialem Wohnbau, wie die Flüchtlingszuwanderung aktuell
unter Beweis stellt, und auch auf dem privaten Wohnungsmarkt ist das Angebot
rar. Die Aufbereitung oder Sanierung von Flächen oder Gebäuden, die
infrastrukturell bereits angebunden sind, schafft attraktiven Wohnraum und
trägt gleichzeitig zum Erhalt von Grünflächen und Äckern bei. Sie kann ebenso
dazu dienen, insbesondere in bereits dicht bebauten Gebieten die Lebensqualität
zu erhöhen, indem sie Raum für Spielplätze, öffentliche Gärten, etc. schafft.
Zum Arbeitskreis Flächenrecycling:
Auf Grundlage einer von der Verwaltung erstellten Übersicht sollen
schrittweise interfraktionell Konzepte zur künftigen Gestaltung von (a)
brachliegenden versiegelten Flächen und (b) leerstehenden Gebäuden in
städtischer Hand erarbeitet werden. Diese Konzepte können in Zukunft im
Arbeitskreis oder in der Verwaltung auf weitere Flächen angepasst und
übertragen werden. Denkbar wäre auch die Beteiligung der Öffentlichkeit: der
Bürger*innen, die ihre Erfahrungen und Bedürfnisse vor Ort in die
Gestaltungskonzepte einbringen. Im zweiten Schritt wird ein Konzept mit
Anreizen zur Revitalisierung von privaten leerstehenden Gebäuden entwickelt.
Beispielsweise könnten finanzielle Zuschüsse zur Sanierung einen solchen
Anreize bieten.
Damit leistet die Stadt Heinsberg einen Beitrag zur Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie, deren Ziel unter anderem in einer Senkung der
Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen für Siedlungszwecke besteht (Agenda 30:
Ziel 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden).
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erteilte Bürgermeister Louis der
antragstellenden Fraktion das Wort. Frau Vondeberg erläuterte den Antrag für
die GRÜNE-Fraktion und erklärte, dass in Zusammenarbeit mit der CDU-Fraktion
ein modifizierter Beschlussvorschlag erarbeitet worden sei, über den nunmehr
abgestimmt werden solle. Dieser habe folgenden Wortlaut:
Es wird beschlossen, die Thematik des Flächenrecyclings bei künftigen
Entwicklungsvorhaben stärker im Planungsprozess zu berücksichtigen. Im Falle
beabsichtigter Entwicklungsvorhaben soll bereits im Vorfeld des
Planerstellungsprozesses geprüft werden, ob angrenzende Brachflächen mit in die
Entwicklungsmaßnahme einbezogen werden können, um diese wieder einer Nutzung
zuzuführen. In diese Prüfung ist auch die Nutzung von Brachflächen für
PV-Anlagen einzubeziehen. Das jeweilige Ergebnis ist in Schriftform in die
Beratungsunterlagen mit aufzunehmen.
Die Parteilose Fraktion Heinsberg als auch die SPD- sowie die
FW-Fraktion wünschten eine Abstimmung in der nächsten Sitzung, über die
Modifizierung solle zunächst fraktionsintern beraten werden. Herr
Schreinemacher beantragte die Vertagung des Tagesordnungspunktes. Nachdem sich
die vorgenannten Fraktionen bereits für die Vertagung ausgesprochen hatten,
ergriff Stadtverordneter Krichel das Wort und sprach sich gegen diese aus. Der
Geschäftsordnungsantrag wurde mit 14 Jastimmen und 23 Neinstimmen bei 2
Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Sodann erfolgte die Abstimmung über den
modifizierten Beschlussvorschlag.