Sitzung: 16.03.2016 Rat
Vorlage: 2016/Amt 10/00194
Der
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22. Januar 2016 lautet:
In
der Vergangenheit registrieren wir in verstärktem Maße, dass der Umfang der
Tagesordnungspunkte von Ausschuss- und zum Teil auch von Ratssitzungen,
insbesondere aber der Umfang der beigefügten Unterlagen mancher Sitzungen immer
mehr zunimmt und zum Teil gigantische Ausmaße annimmt. Als Beispiel seien an dieser
Stelle mehrere Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
genannt, die einen Umfang von weit mehr als 1000 Seiten bzw. zwischen 140 und
180 Megabyte (MB) als PDF-Format aufwiesen.
Aufgrund
einer Ladungsfrist von nur 7 Tagen ist es oft nicht möglich, solche
umfangreichen Sitzungsunterlagen mit der Sorgfalt und in der Detailtiefe
durchzuarbeiten, wie es erforderlich wäre, um eine ordentliche Entscheidung
treffen zu können. Es gilt zu bedenken, dass fast alle Ratsmitglieder die
Unterlagen neben dem Hauptberuf durcharbeiten müssen. So besteht die Gefahr,
dass Sachverhalte nur „oberflächlich“ erfasst werden und möglicherweise
relevante Details unberücksichtigt bleiben. In Fraktionen mit vielen
Ratsmitgliedern können die Themen der jeweiligen Sitzungen zur Erarbeitung
möglicherweise aufgeteilt werden. Diese Möglichkeit haben kleinere Fraktionen
jedoch nur in sehr begrenztem Maße. Es kann und darf nicht sein, dass wichtige
Sachverhalte möglicherweise nur mangelhaft durchdacht und erarbeitet werden und
daraus Entscheidungen resultieren, die in der Folge ebenso unzureichend
durchdacht sind.
Sollte
dieser Antrag keine Zustimmung finden, so behalten wir uns vor, uns im
gegebenen Fall einer nicht ausreichenden Vorbereitungszeit bei den zur Debatte
stehenden Tagesordnungspunkten zu enthalten oder unsere Zustimmung zu
verweigern.
Beschlussvorschlag:
Es
wird beantragt, die Einladung zu Sitzungen mit außergewöhnlich umfangreichen
Sitzungsunterlagen auf 18 Tage Ladungsfrist hochzusetzen und die Geschäftsordnung
entsprechend zu ändern.
Sollte
dies nicht die Zustimmung des Rates finden, beantragen wird alternativ,
Sitzungen mit außergewöhnlich umfangreichen Sitzungsunterlagen zu teilen und
entsprechend mehrere Sitzungen anzusetzen, deren Zeitabstand zueinander
mindestens 7 Tage betragen soll.
Wir
vermeiden an dieser Stelle eine Definition des Begriffs „außergewöhnlich
umfangreiche Sitzungsunterlagen“. Hierüber möge sich der Rat in der Ratssitzung
verständigen.
Stadtverordneter
Mispelbaum erläuterte nochmals kurz den Antrag der GRÜNE-Fraktion und erbat
längere Ladungsfristen.
Bürgermeister
Dieder verwies darauf, dass die in der Geschäftsordnung normierte Ladungsfrist
der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes entspreche und der
überwiegende Teil der übrigen Kommunen im Kreisgebiet Heinsberg diese ebenfalls
anwende. Da sich die Problematik hauptsächlich bei Einladungen zu Sitzungen des
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses stelle, sei eine Änderung der
Geschäftsordnung hier nicht zielführend. Im Interesse einer längeren
Vorbereitungszeit versprach er, Einladungen möglichst frühzeitig zu versenden
bzw. einzelne Beschlussvorlagen vorab den Fraktionen zukommen zu lassen.
Auf
eine Abstimmung wurde in Anbetracht der Ausführungen des Bürgermeisters verzichtet.