Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22. Januar 2016 lautet:

 

In der Vergangenheit registrieren wir in verstärktem Maße, dass der Umfang der Tagesordnungspunkte von Ausschuss- und zum Teil auch von Ratssitzungen, insbesondere aber der Umfang der beigefügten Unterlagen mancher Sitzungen immer mehr zunimmt und zum Teil gigantische Ausmaße annimmt. Als Beispiel seien an dieser Stelle mehrere Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses genannt, die einen Umfang von weit mehr als 1000 Seiten bzw. zwischen 140 und 180 Megabyte (MB) als PDF-Format aufwiesen.

 

Aufgrund einer Ladungsfrist von nur 7 Tagen ist es oft nicht möglich, solche umfangreichen Sitzungsunterlagen mit der Sorgfalt und in der Detailtiefe durchzuarbeiten, wie es erforderlich wäre, um eine ordentliche Entscheidung treffen zu können. Es gilt zu bedenken, dass fast alle Ratsmitglieder die Unterlagen neben dem Hauptberuf durcharbeiten müssen. So besteht die Gefahr, dass Sachverhalte nur „oberflächlich“ erfasst werden und möglicherweise relevante Details unberücksichtigt bleiben. In Fraktionen mit vielen Ratsmitgliedern können die Themen der jeweiligen Sitzungen zur Erarbeitung möglicherweise aufgeteilt werden. Diese Möglichkeit haben kleinere Fraktionen jedoch nur in sehr begrenztem Maße. Es kann und darf nicht sein, dass wichtige Sachverhalte möglicherweise nur mangelhaft durchdacht und erarbeitet werden und daraus Entscheidungen resultieren, die in der Folge ebenso unzureichend durchdacht sind.

 

Sollte dieser Antrag keine Zustimmung finden, so behalten wir uns vor, uns im gegebenen Fall einer nicht ausreichenden Vorbereitungszeit bei den zur Debatte stehenden Tagesordnungspunkten zu enthalten oder unsere Zustimmung zu verweigern.

 

 

Beschlussvorschlag:

Es wird beantragt, die Einladung zu Sitzungen mit außergewöhnlich umfangreichen Sitzungsunterlagen auf 18 Tage Ladungsfrist hochzusetzen und die Geschäftsordnung entsprechend zu ändern.

Sollte dies nicht die Zustimmung des Rates finden, beantragen wird alternativ, Sitzungen mit außergewöhnlich umfangreichen Sitzungsunterlagen zu teilen und entsprechend mehrere Sitzungen anzusetzen, deren Zeitabstand zueinander mindestens 7 Tage betragen soll.

 

Wir vermeiden an dieser Stelle eine Definition des Begriffs „außergewöhnlich umfangreiche Sitzungsunterlagen“. Hierüber möge sich der Rat in der Ratssitzung verständigen.

 

 

 

Stadtverordneter Mispelbaum erläuterte nochmals kurz den Antrag der GRÜNE-Fraktion und erbat längere Ladungsfristen.

Bürgermeister Dieder verwies darauf, dass die in der Geschäftsordnung normierte Ladungsfrist der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes entspreche und der überwiegende Teil der übrigen Kommunen im Kreisgebiet Heinsberg diese ebenfalls anwende. Da sich die Problematik hauptsächlich bei Einladungen zu Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses stelle, sei eine Änderung der Geschäftsordnung hier nicht zielführend. Im Interesse einer längeren Vorbereitungszeit versprach er, Einladungen möglichst frühzeitig zu versenden bzw. einzelne Beschlussvorlagen vorab den Fraktionen zukommen zu lassen.

Auf eine Abstimmung wurde in Anbetracht der Ausführungen des Bürgermeisters  verzichtet.